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Das Opel GT Forum
Datum: 03.04.25 00:08
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Hallo Harald Ich habe mal versucht etwas in den CH-Zoll- oder MFK-Vorschriften zu finden. Konnte jedoch keine konkrete Aussage hierzu ausmachen. Jedoch ist dieses Aussagen recht klar. (Quelle: [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Rote_Kennzeichen]WIKI[/url]) Das „Rote Kennzeichen 07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen. Wenn das Fahrzeug nicht zu tief oder zu auffällig getunt ist, gibt es normalerweise keine Probleme mit der Polizei. Auf Treffen sind immer wieder Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen. Grüsse Andreas
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