Wir sind Umgezogen! Ab sofort findet Ihr das Forum unter http://www.gtforum.de
Sollte jemand Probleme haben sich im neuen Forum einzuloggen, bitte Email an: info@cyi-priewe.eu bitte Benutzername angeben, danke
Das Opel GT Forum
Datum: 05.04.25 09:41
Willkommen
Gast
Hallo gtler, die Geschichte ist auch nicht ganz ohne, denn je mehr Info´s man bekommt, desto klarer wird es, das hier ein richtige Geldmaschine am laufen ist. In der Schweiz gibt es nur die MFK - monopolist, da staatliche/kantonale Einrichtung. Mit bezug auf die kantonale Zugehörigkeit gibt es, wie in Deutschland auch, geringste Unterschiede und natürlich die menschliche Komponente, welche ja immer die Grösste ist. Die Gesetzte hier in der Schweiz für Autoprüfungen sind um einiges strenger als in Deutschland. Die meisten zulässigen Änderungen sind in einem sogenannten ASA-Katalog zusammengefasst und dieser ist wiederrum nur per Bezahlung zu erhalten = Geld. Wie in allen Vorschriften sind manche Umbauten klar definiert, andere weisen einen Spielraum für den Prüfer auf. Genau diese "grau" Zonen werden jedoch durch die MFK-Prüfer nicht ausgenutzt, sondern dann wird direkt an den DTC verwiesen = Geld. Der DTC an sich ist ja "nur" eine private Prüfstation, welche nach den gleichen Kriterien wie der TüV vorgeht (O-Ton Bereichsleiter "Aktive Sicherheit"). Der DTC macht also bei "Problemfällen" dynamische Fahrversuche (wie der Prüfer auch bei euch in Hamburg oder hier im Schwarzwald) und bei Spurplatten und Felgen werden noch Fahrwerksfestigkeiten überprüft. Sinn und Zweck der Geschichte; sie wollen Prüfwerte (also in Zahlen festgehaltenen Spezifikationen) und nicht nur prosaischen Text. Mit diesem Schriftstück kannst du dann wieder zum MFK-Prüfer gehen = Geld - der dann nicht unbedingt die Sache einträgt, sondern diese auch weiterhin ablehnen kann, denn in den DTC Prüfungsunterlagen stehen ja nur Werte und die Prüfungsvorschrift für den Prüfer - der Ermessenspielraum liegt immer noch bei der MFK-Prüfbehörde des jeweiligen Kantons. Eine andere hilfreiche Sache ist eine Eignungserklärung des Herstellers eines Tunigteiles. Liegt dieses vor bestätigt der Hersteller/Umbauer, die Eignung und die Gewährleistung für dieses Fahrzeug an dem das Bauteil/Umbau vorgenommen wurde. Diese Eignugs- oder Herstellererklärung ist jedoch NUR dann gültig, wenn der Umbau keine Toleranzen der ASA Richtlinien überschreitet - so. z.B. nur 40mm Tieferlegung, <1 % Spurverbreiterung bezogen auf original Spurweite, bis 20% Mehrleistung usw. Bei allem was darüber ist, gilt wieder DTC = Geld! Bis zum jetzigen Zeitpunkt muss ich noch ein paar weitere Dinge abklären und wenn alle Stränge reissen, dann bleibt nur die Lösung von Wolle - GT wieder raus aus der Schweiz. Werde euch diesbzgl. auf dem laufenden halten, falls von Interesse. Viele Grüsse Andreas
Powered by
Forennet.org
v 1.5.2
© all rights reserved 2025
Der Aufruf erzeugte 10 locale und 0 zentrale Queries.
Ladezeit 0.04 sec davon SQL: 0.00 sec.