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Das Opel GT Forum
Datum: 23.04.25 10:59
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Hallo. Fahrten direkt zum TÜV sind trotz erloschener Betriebserlaubnis tatsächlich erlaubt. Probefahrten allerdings nicht. Das Fahrzeug abzumelden um dann mit Kurzzeitkennzeichen Probefahrten zu machen ist eine Möglichkeit, wenn auch eine Haarstreubende. Die Zulassungsstelle würde mir trotz schon vorhandener Zulassung ein Kurzzeitkennzeichen geben, ich muß nur eine Versicherung finden, die mir in so einem Fall eine Versicherungs- doppelkarte gibt. Somit ist es ein Versicherungsproblem und kein Zulassungsproblem. Montag werde ich mal zu meiner Versicherung gehen.... Gruß Jürgen
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