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Das Opel GT Forum
Datum: 23.04.25 05:42
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Hallo liebe GT-ler, auch ich war im letzten Monat mit meinem GT beim TÜV. Natürlich habe ich vorher den GT komplett durchgecheckt. Bei der Abnahme, die eigentlich seitens des Prüfers lediglich aus der Kontrolle sämtlicher Beleuchtung, der Bremsen und der Hupe bestand, wurde lediglich der "schräg eingebaute Motor" als Mangel beanstandet. Ich hab´ ihm dann vorgeschlagen, er sollte ihn gerade einbauen, dann wäre er Weltmeister. Das hat er dann wohl nach näheren Erläuterungen auch eingesehen. Auf den Unterboden hat er dann nur einen flüchtigen Blick geworfen. Ansonsten sah man ob der vielen Chromteile im Motorraum, der verchromten Bremstrommeln und der mit Swizöl auf Hochglanz polierten Karrosserie nur in Ehrfurcht erstarrte Gesichter, die sich gar nicht so recht trauten, irgendwelchen Kommentar abzugeben. Nach fünf Minuten war dann die Angelegenheit gelaufen und die Plakette war dran. Übrigens habe ich jetzt erfahren, daß die ASU nicht mehr für ein, sondern für zwei Jahre gültig ist; war für mich neu, da ich bis jetzt immer jedes Jahr für diesen Schwachsinn in den Beutel greifen mußte. Aber mal was anderes: Als ich meinen GT vor vier Jahren kaufte und hier in Essen beim Straßenverkehrsamt anmelden wollte, mußte ich eine böse und vor allem teure Überraschung erleben: Der Vorbesitzer hatte das hintere Nummernschild als US-Maß, also etwas kleiner als das deutsche, in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Also, alles klar, dachte ich. Doch weit gefehlt. Die Zulassungsbehörde bei uns in Essen hat das zwar anstandslos anerkannt, verlangte jedoch hierfür eine Gebühr für eine "Ausnahmegenehmigung", die ständig mitzuführen ist, in Höhe von sage und schreibe 150,00 Euro. Ich wollte das nicht glauben, denn das, was der TÜV genehmigt und eingetragen hat, kann doch nicht nochmals Geld kosten. Ich wurde dahingehend belehrt, daß regional unterschiedlich entschieden werden kann, ob eine solche Genehmigung erteilt werden muß oder nicht. Das heißt, das es in einer anderen Stadt nichts kostet und keine Genehmigung erforderlich ist, und woanders, so wie bei mir in Essen, eben doch. Jede Gemeinde kann das, wie sie will, festlegen. Alternativ hätte ich die Möglichkeit, die Papiere beim TÜV wieder ändern und die deutschen Maße eintragen zu lassen (Hätte fast genauso viel gekostet). Da mußte ich halt in den sauren Apfel beißen und die Kohle rüberschieben. Hat jemand von Euch auch schon mal Probleme damit gehabt?? Viele Grüße für heute an Alle von Ben.
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