Datum:
18.11.24 00:47 Willkommen Gast |
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Das Opel GT Forum GT umbau (Moderatoren: Radnor) Schalensitze |
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Autor | Eintrag | |||||
Nördlingen hauptsache Öl unter den Nägeln Beiträge: 126 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo in die Runde! Folgendes Thema! Neulich bin ich drauf gekommen, dass in den Porsche 986CS (und auch noch einigen anderen Modellen) von Haus aus Schahlensitze ohne Lehnenverstellung eingebaut sind. Interesant ist dabei, dass in diesem Zuge die beiden Notsitze hinten ausgetragen sind. So meine Fragen nun: 1. Wie kommt es, das Porsche diese Forderung einfach umgehen kann? sprich gibt es da eine Möglichkeit der Auslegung des Gesetzes? 2. Hat die Lehnenverstellung nur den Sinn, dass man auch auf die hinteren Sitze kommt? 3. Als richtige Lehnenverstellung kann man die Opelteile ja nicht bezeichnen. einmal kräftig dagegen gelehnt. 4. sprich gibt es ev. in den Opel Zulassungsunterlagen einen diesbezüglichen Hinweis? Ich denke da an die Sondergenehmigung bzgl. AU 5. Recaro bietet einen Vollschalensitz an ohne lehnenverstellung aber mit ABE. Wie geht das denn dann? Das sollten wir mal recherchieren oder? Schönen Gruß Stefan |
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kallmünz / münchen old opels never die! they only go faster!!! Beiträge: 1301 Geschlecht: User ist offline |
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Schalensitze ohne Lehnenverstellung kann man normalerweise mit klappkonsolen eintragen. Das hat ja im prinzip auch nix mit einer Verstellung zu tun. Ich denke, dass es nur darum geht, dass in einer Notsituation die Rücksitzbank schnell verlassen werden kann. Da der GT ja von Haus aus ein reiner 2 Sitzer ist kann man die Konsolen sicher weg lassen. Am besten redest du direkt mal mit deinem Prüfer. Mfg Simon http://www.myvideo.de/watch/223478 |
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Beiträge: 739 Geschlecht: User ist offline |
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auch wird es helfen wenn du dem TÜV Prüfer deutlich machst das du - nur du! den GT fährst. Eine Sitzverstellung ist auch deshalb vorgeschrieben das es jedem Fahrer möglich ist eine verkehrssichere Sitzposition einzunehmen. Gruß Robert |
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Nördlingen hauptsache Öl unter den Nägeln Beiträge: 126 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Jungs! Ihr habt recht. Und ich kann auch mit meinem Prüfer reden. Nur inzwischen werden die da auch etwas vorsichtiger, weil es bereits einige Fälle von "Auslegungen" gegeben hat, nach welchen sich der jeweilige Prüfer mal ganz ordentlich vor dem Ministerium hat rechtfertigen müssen. Die Argumente sind mir auch klar. Aber es muß doch irgendwo schriftlich belegbar sein, so wie mit der Ausnahmegenehmigung, oder dass in diesem Lehnenverstellungstext (5° ist ja sowieso die voll ideale anpassung<img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´>!!!) quasi unser Fall formuliert ist. Ich bleib da mal dran Gruß Stefan |
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Nördlingen hauptsache Öl unter den Nägeln Beiträge: 126 Geschlecht: User ist offline |
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so jetzt hab ich mich mal weiter schlau gemacht. also unter www.stvzo.de findet man die aktuellste Fassung. unter §35a steht aber weit und breit nichts von 5 bzw. 15 Grad Lehnenverstellung. Haben die das rausgeschmissen?? oder kann mir jemand mal die betreffende Stelle zeigen. Gruß STefan |
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bei Regensburg Beiträge: 837 Geschlecht: User ist offline |
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Frag doch einfach mal beim TÜV-Prüfer deines Vertrauens nach. Nur der kann dir dir verbindlich weiterhelfen. Grüße Harald Never Touch A Running System!!! |
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Nördlingen hauptsache Öl unter den Nägeln Beiträge: 126 Geschlecht: User ist offline |
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Servus harald! Das genau ist das Problem wie oben beschrieben. Der weiß nicht immer alles. Kann ich ihm was vorlegen muß er schon nicht suchen. |
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