Datum:
22.12.24 03:42 Willkommen Gast |
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Das Opel GT Forum T�V & ABE (Moderatoren: ) GT Zulassung in Österreich |
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Autor | Eintrag | |||||
A - Köttmannsdorf Beiträge: 54 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo, wollte mir endlich einen Jugendtraum erfüllen und mir einen GT aus Deutschland kaufen. Leider ist es in Österreich nicht möglich einen GT der nicht mehr im orig. Zustand ist anzumelden. Alle Fahrzeuge die jünger als 1980 sind und in der Liste der "Historischen Kraftfahrzeuge" stehen - müssen im original Zustand sein --> keine Verbreiterungen,Spoiler,Breitreifen,Veränderungenam Fahrwerk, anderer Motor.Der GT ist in Deutschland angemeldet und zugelassen (Motor 115 PS,anderes Fahrwerk + Breitreifen) - ich habe geglaubt innerhalb der EU wird es einfacher sein einen Oldtimer zu importieren. Bin daher weiter auf der Suche - lg Hannes (noch Opel Rekord C, Bj.6<img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/cool.gif border=0 alt=´cool´> [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von james_onedin am 28.10.06 um 13:28 geändert |
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Alberschwende / A leben und leben lassen! Beiträge: 65 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Hannes, damit du für einen nach Österreich importierten Oldtimer eine Einzelgenehmigung erhalten kannst, muss er lt. § 34 Abs. 4 KFG dem Originalzustand entsprechen und mindestens im Erhaltungszustand 3 "Guter Allgemeinzustand" sein. Der Begriff "Originalität" ist im Erlass des BMVIT GZ.: 190.500/0002-II/ST4/2006 folgendermaßen geregelt: 2.1.3. Originalität: Die Hauptbaugruppen der Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein. Zeitgenössischer Ersatz gilt als dem originalen Zustand entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt, die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör). Für die Originalität solcher Änderungen sind Nachweise durch Literatur, Prospekte, Fotos und dergleichen zu erbringen. Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug, die Hauptbaugruppen betreffen und somit den Grundcharakter des Fahrzeuges und dessen technische Konstruktionsmerkmale verändern, führen zu einer Neueinstufung des Fahrzeuges mit dem Baujahr, das dem geänderten Teil zuzuordnen ist. Weitere Infos hierzu findest du auf www.oeamtc.at -> Oldtimer, den Oldtimererlass unter Erlass. Wenn die Umbauten innerhalb von 10 Jahren nach der Herstellung "deines" GTs ANGEBOTEN wurden, sollte eine Einstufung als historisches KFZ möglich sein. Gruß Peter OPEL GT Club Austria Grüße Peter |
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A - Köttmannsdorf Beiträge: 54 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Peter, Vielen Dank für deine Info - werde natürlich weitersuchen und hoffentlich bald einen finden. Da mir ein GT im orig. Zustand besser gefällt als mit Spoilern,.... hab ich noch eine Frage. Bei den Reifen würde ich schon einwenig breitere vorziehen - welche Reifen darf ich in Österreich verwenden? lg Hannes |
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Alberschwende / A leben und leben lassen! Beiträge: 65 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Hannes, auf meinem GT habe ich 205/60 auf ATS Classic 7x13 ET3 eingetragen. Hierfür gibt es ein Gutqachten für den GT und das Eintragen war kein Problem. Ein Clubkollege hat heuer 205/50 auf BBS RS1 7x15 ET16 rundum eingetragen bekommen mit Vergleichsgutachten vom 3er BMW. Jeweils ohne Verbreiterungen etc. Alles was breiter ist, dürfte schwierig werden. Grüße Peter |
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A - Köttmannsdorf Beiträge: 54 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Peter, bitte kannst du mir das Gutachten per Mail senden. 205er würden mir schon reichen. lg Hannes |
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Wien selber schuld ! Beiträge: 1031 Geschlecht: User ist offline |
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Grüß euch Gott! Entschuldigt, dass ich gleich unter diesem Thema etwas anderes Anspreche.
Ich habe den Erlass vom bmvit kurz überflogen und mir sind zwei Dinge aufgefallen: - "Pickerl" für Oldtimer nur mehr alle zwei ! Jahre. - Fahrtenbuch nur mehr mit "Registrierung" bei einem Klub, wahrscheinlich mit Kosten verbunden. Wer weiß mehr darüber, bzw. wie sieht die Praxis aus? Sind ältere Fahrtenbücher (vor dem Mai 2006) auch weiterhin ohne Registrierung gültig? Muss ich nächstes Jahr beim Pickerltermin nur ein neues Pickerl abholen, und erst übernächstes Jahr wieder zu einer Überprüfung? Ewald |
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A - Köttmannsdorf Beiträge: 54 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Ewald, da hab ich ja noch Glück gehabt. Habe meinen OPEL Rekord Bj.68 im Mai 2006 angemeldet (Einzelgenehmigung) - Historisches KFZ in der Einzelgenehmigung und in der Zulassung, aber kein Hinweis auf die Zeitliche Einsatzbeschränkung. Hab noch nie ein Fahrtenbuch verwendet! Wegen der nächsten Überprüfung - werde mal nachfragen ob 2 oder wie bei mir 1 Jahr. lg Hannes |
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Wien selber schuld ! Beiträge: 1031 Geschlecht: User ist offline |
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Grüß dich Hannes! Das mit den 120 Tagen gibt es schon lange. Die haben es bei dir dann einfach vergessen reinzuschreiben. Ich habe meine Einzelgenehmigung im November 2005 bekommen. An deiner Stelle würde ich sicherheitshalber ein Fahrtenbuch führen. Es reicht vielleicht ein normales. Vielleicht bekommen wir noch eine Aufklärung von einem Wissenden. Ewald |
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Alberschwende / A leben und leben lassen! Beiträge: 65 Geschlecht: User ist offline |
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@Hannes schick´ mir mal deine E-Mail Adresse, dann bekommst du von mir, was ich habe. @Ewald das mit der 2jährigen Frist für die §57-Überprüfung gilt nur für historische KFZ. Dies muss dann auch so im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung so eingetragen sein. Nur dann ist meines Wissens auch ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn man den GT so wie z.B. ich als "normalen" Zweitwagen auf Wechselnummer fährt, ist er wie jeder normale PKW jährlich vorzuführen. So weit ich weiß, konnten in Österreich bis Mitte 2006 Fahrzeuge ohne Kat bis Bj. 80 importiert werden und mittels Einzelgenehmigung als "normaler" PKW betrieben werden - ohne jede Einschränkung (Fahrtenbuch, 120 Tage etc) aber auch ohne Vorteile (2jährige Pickerlüberprüfung). Seit Mitte 2006 können solche Fahrzeuge nur noch importiert werden, wenn sie als "historische KFZ" gelten - Voraussetzungen hierfür siehe oben (Originalität,...). Werde mich bei Gelegenheit mal bei der Rechtsauskunft des ÖAMTC erkundigen und ggf. hier posten. Grüße Peter |
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A - Köttmannsdorf Beiträge: 54 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo, hab noch eine Frage zum Kennzeichen. Bekommt man für HINTEN auch 2 zeilige Kennzeichen? (auch wenn man keinen US GT mit Klimaanlage hat - Gutachten). Vielleich kann mir jemand Fotos senden. lg Hannes |
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Alberschwende / A leben und leben lassen! Beiträge: 65 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Hannes, anbei ein Bild von unserem GT-Treffen letzten September in Bad Ischl. Beim Cabrio im Vordergrund sieht man das 2zeilige Kennzeichen: <a href="http://imageshack.us"><img src="http://img337.imageshack.us/img337/6955/p9090133als6.jpg" border="0" alt="Image Hosted by ImageShack.us" /></a> Grüße Peter |
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A - Köttmannsdorf Beiträge: 54 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Peter, Super - das Bild wird ausgedruckt und bei der Anmeldung bzw. Überprüfung der Behörde vorgezeigt. Diesen Samstag unterschreibe ich den Kaufvertrag für meinen GT. Kann noch nicht sagen,ob im Typenschein 1 oder 2zeilig für HINTEN eingetragen ist. Wenn nicht - WER genehmigt das bzw.tragt das 2 zeilige Kennzeichen ein ?? lg Hannes |
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A2013 Göllersdorf Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes Beiträge: 1651 Geschlecht: User ist offline |
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Hi Leute! Nochmals zum Thema Fahrtenbuch: Ich hatte meinen GT von 2004 bis 2005 als Oldtimer angemeldet - habe ca. 500 Euro im Jahr bezahlt. Musste nur eine Mitgliedschaft in einem Club nachweisen. Von Fahrtenbuch keine Spur. Seit August 2006 ist der GT als Zweitauto auf Wechselkennzeichen. Muss auch jedes Jahr zum Pickerl. @ Hannes Willkommen im Forum! Wieder einer aus der Heimat. Das 2-zeilige Kennzeichen müsste eigentlich die BH zuteilen. Gruß Peter [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Riemer Peter am 06.04.07 um 16:31 geändert Gruß Peter GT-Stammtisch Saar/Pfalz |
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A - Köttmannsdorf Beiträge: 54 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Peter, Danke für das liche Willkommen! 2 zeiliges Kennzeichen: Da in meinen Typenschein nix von 1 oder 2 zeilig steht - kann ich laut Auskunft eines befreundeten Polizisten auch ein 2 zeiliges montieren. Wird ein Wunschkennzeichen - hab früher immer geschimpft - doch was soll ich machen. Für ein besonderes Fahrzeug auch ein besonderes Kennzeichen. Wechselkennzeichen: Hab ich bei meinen OPEL Rekord C gehabt. Viel Platz und kein Problem für den Familienausflug. Jetzt ist aber im GT nur Platz für Vater und Sohn. So wird der Seat Leon Transportmittel für meine Frau und für meine Schwiegermutter <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/smiley.gif border=0 alt=´smile´> Vielleicht gibt`s die 1.Ausfahrt im Juni. (2007) lg Hannes |
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Alberschwende / A leben und leben lassen! Beiträge: 65 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Hannes, wenn bei dir im Typenschein nichts eingetragen ist bezüglich 1zeiligem oder 2zeiligem Kennzeichen, dann musst du nur mit deinem Versicherer reden, dass das im Zulassungsschein nach deinem Wunsch eingetragen wird oder dort auch frei bleibt und nicht etwa jemand automatisch einzeilig einträgt. Änderungen und Eintragungen im Typenschein kann - auf deinen Antrag hin - nur eine zugelassene Prüfstelle (Landesprüfstelle, TÜV oder Zivilingenieur) machen. Grüße Peter |
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A - Köttmannsdorf Beiträge: 54 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo, könnt ihr mir noch eine GUTE und GÜNSTIGE Versicherung empfehlen? Was haltet ihr von dieser: http://www.oldtimerversicherung.at lg Hannes |
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