Datum:
22.12.24 04:07 Willkommen Gast |
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Das Opel GT Forum T�V & ABE (Moderatoren: ) Einfuhr Schweiz/Deutschland |
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Autor | Eintrag | |||||
Braunschweig Nur fliegen ist schöner! Aber wer mag schon Fliegen? Beiträge: 1444 Geschlecht: User ist offline |
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Auf was man alles achten muss, wenn ein GT aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt wird? Habe heuer mal mit dem Zollamt hier vor Ort gesprochen. Dabei wurde mir folgendes erläutert: - 19% Einfuhr-/Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis - 10% Zollwert auf den Verkaufspreis Der Zollwert bezieht sich auf den Verkaufspreis plus den sogenannten Speditionskosten. Dieses seien die Lieferungskosten und Versicherungskosten. Dazu gäbe es bestimmte Listen an denen sich der Zoll orientiert. Zum Beispiel kann man dieses bei der Logistic-Firma Schenker Group erfragen. Würde man den GT auf eigener Achse nach Deutschland einführen, würden die Kosten für den Weg ab Grenze Schweiz/Deutschland bis zum Bestimmungsort zu Grunde gelegt, zum Beispiel die Spritkosten. (Anmerkung: dämlich für denjenigen, der in Flensburg lebt, Tse ) Würde man den GT auf den Hänger einführen, sind die Versicherungskosten des Hängers zudem zu Grunde zu legen. Merkwürdig Dann erfuhr ich noch, das: - Verkäufer muss Ausfuhrgenehmigung besorgen - beim Schweizer Zoll muss man die Unbedenklichkeitsbescheinigung( gelber Schein) vorlegen, um diese abstemplen zu lassen. Ansonsten kann der Wagen beim örtlichen Kfz-Amt nicht zugelassen werden. Diese Bescheinigung kann man hier zum Beispiel kostenlos bei der IHK erhalten. Zwei Tipps gab er mir dann noch: - Alles was was mit Zoll zu tun hätte beim Schweizer Zollamt an der Grenze zu erledigen ,dass ist immer einfacher und schneller - Dann ein Tipp, den ich richtig nett fand. Wenn der Verkäufer ggf. noch die ersten Papiere besitzt, so ist davon auszugehen, das er auch noch die Einfuhrpapiere haben könnte. Sind diese vorhanden, so verzichtet der Zoll auf den Zollwert mit 10%. Begründung: der GT ist in Deutschland produziert worden. Somit kommt der GT wieder ins Ursprungsland zurück, welches dann den Zoll erlaubt auf den Zollwert zu verzichten. Soweit so gut. Aber, mich würde mal interessieren, ob es unter uns jemanden gibt, der davon mehr weiss oder sogar schon einmal dieses Procedere Schweiz/Deutschland durchgemacht hat. Und wenn ja, welche Tipps gibt es da? Oder gibt es sogar Tricks? Stoni via SKYPE : legato1970 |
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User ist offline |
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Denkst Du an den Aero Nachbau, oder warum ist die Schweiz plötzlich so interessant ?? Gruß Thomas |
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Braunschweig Nur fliegen ist schöner! Aber wer mag schon Fliegen? Beiträge: 1444 Geschlecht: User ist offline |
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Aber Thomas, wir wollen doch keine Spekulation in die GT-Welt setzten! Wie doch die meisten wissen, suche ich, zumindest für mich, einen originalen Stoni via SKYPE : legato1970 |
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Berlin Immer mit der Ruhe... Beiträge: 737 Geschlecht: User ist offline |
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Nachtijal ick hör dir trapsen... (Dacht ick och schon nach Deim ersten Beitrach zum Thema!) Na wer weiß, vielleicht sehen wir Dich zum Saisonauftakt ja schon hinter einem GT Steuer... Ich drück´ Dir die Daumen, wenn´s so ist. EDIT: Na schau mal an, ich hab´ 200´stes Beitragsjubiläum. Wenn das mal kein Gutes Ohmen ist... [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Ackaturbo* am 07.01.08 um 10:54 geändert Gruß Marcus Das bin ich: Ich heiße Marcus und will nur mal Tach sagen... Das ist der GT: Historie eines Berliners |
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stuttgart hubraum.... Beiträge: 52 Geschlecht: User ist offline |
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also ich hab schon einige fahrzeuge rübergeholt. waren zwar bislang alles amis, aber ich denke im prinzip is da nix anders. ich hab das auto mit kaufvertrag gekauft. aufn hänger geladen, tagsüber zum zoll. einfach etwas blöd stellen und sagen dass du den wagen privat für dich gekauft hast. mach ja keinen erfahrenen eindruck... wenn der wagen irgendwo im internet aufgefunden wurde, dann am besten noch den ausdruck der website vorlegen, das sieht immer seriös aus. sonst nehmen die zöllner generell an dass du mit dem käufer einen billigeren preis in den kaufvertrag geschrieben hast als du bezahlt hast, um zoll zu sparen. das kann schlimmstenfalls bedeuten, dass der wert geschätzt wird. was niemals weniger als im kaufvertrag sein wird. dann erledigen die zollbeamten eigentlich alles weitere, du zahlst die gebühren und fährst nach hause. mit dem verzollungsnachweis, kaufvertrag, ner kba auskunft und frisch getüvt ist dann die anmeldung reine formsache. hatte damit noch nie probleme. such dir aber ne kleinere grenze aus, wo weniger los ist. dann machen die das gerne, bei stress stellen die sich auf stur und dann wird das prozedere ziemlich ätzend (wie du geschrieben hast) [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von rb25 am 07.01.08 um 16:18 geändert back to the days when sex was safe and racing was dangerous... |
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