Wir sind Umgezogen! Ab sofort findet Ihr das Forum unter http://www.gtforum.de
Sollte jemand Probleme haben sich im neuen Forum einzuloggen, bitte Email an: info@cyi-priewe.eu bitte Benutzername angeben, danke
TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Das Opel GT Forum
Datum: 18.11.24 16:29
Willkommen Gast
HomeRegistrierenHilfeLogout

  Das Opel GT Forum
  T�V & ABE (Moderatoren: )
  TÃœV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Thema löschen Druckversion des Themas
Antwort schreiben Bei Antworten benachrichtigen
 Autor Eintrag
Radnor
Admin





Beiträge: 2760

Geschlecht:
User ist offline
  TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:27.12.04 22:53 IP: gespeichert Moderator melden


ANFORDERUNGSKATALOG

E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Oepfel
Admin

Wendelstein


10 % Verlust haste immer !

Beiträge: 1187

Geschlecht:
User ist offline
0  0  
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:27.12.04 23:41 IP: gespeichert Moderator melden


Danke ! Gleich mal ausgedruckt und wird dann noch gleich studiert
10 % Verlust haste immer !
Homepage besuchenE-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Struppy
Mitglied

Bodensee


Heute schon geflogen ???

Beiträge: 56

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:03.06.05 20:39 IP: gespeichert Moderator melden


Vielen dank für den Katalog

*schniff* aber so wie das bei mir aussieht bekomm ich wohl nie H bekommen
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
AndyS
Mitglied

Freiamt


Hab zwar keine Ahnung, davon aber ne ganze Menge

Beiträge: 11

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:23.09.05 09:50 IP: gespeichert Moderator melden


Die Zuteilung hängt auch viel vom Ermessensspielraum des Prüfers ab. Da gibt es halt solche und solche ......
Ich war auch letztens beim TÜV vorsprechen, der Prüfer ist ser kulant und meinte, daß er über ein-zwei, vielleicht auch drei Ungereimtheiten durchaus hinwegsieht. Auch der Eintragungszeitpunkt ist nicht unbedingt wichtig, wichtiger ist ihm, daß es die eingetragenen Teile auch schon damals gegeben hat und diese somit auch damals hätten schon eingetragen werden können ....
Ich würde einfach mal einen unverbindlichen Termin beim TÜV machen und deren Argumente und Forderungen anhören, erst danach kann man viel über den Toleranzbereich des Prüfers und die Wahrscheinlichkeit einer H-Zuweisung sagen. Einfach so würde ich es nur mit einem Top-Auto wo wirklich alles passt, probieren.


Andy
Homepage besuchenE-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
DirkGT
Mitglied

Schleswig-Holstein




Beiträge: 414

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:15.03.06 18:42 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo,

der alte link funktionierte nicht mehr, hier der Neue:

ANFORDERUNGSKATALOG

Gruß
Dirk

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von DirkGT am 15.03.06 um 18:43 geändert
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Radnor
Admin





Beiträge: 2760

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:15.03.06 21:20 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
der alte link funktionierte nicht mehr,


...also bei mir funktioniert der Link <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/grin.gif border=0 alt=´grins´>

Gruß Klaus
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
3 71er Melone
Mitglied

28357 Bremen


Keine Macht den Drogen und Binärdenkern

Beiträge: 5

Geschlecht:
User ist offline
0  0  
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:06.09.11 21:12 IP: gespeichert Moderator melden


Moin
bei mir klappte es immer mit beiden Links
Aber ab dem 01.10.2011 wird ja wohl ein neuer
Katalog inkraft gesetzt.
Hoffendlich gibts da nicht noch zweijährliche HU-Überraschungen
"Mir"steht im neuen Katalog zu stark die "Fahrzeugbaureihe" im Vordergrund

Nachtigall ich hör dir.........
Nach "meiner" Meinung sollten vergessene Umbauten
noch schnell mit dem Prüf-Ing. seines Vertrauens nachgepflegt werden
Gruss Norbert

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von 3 71er Melone am 06.09.11 um 21:14 geändert
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Colt Seavers
Mitglied





Beiträge: 15

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:23.09.11 14:03 IP: gespeichert Moderator melden


Moin Moin,

anbei mal ein Link zu diesem Thema:

Strengere Bedingungen für H-Kennzeichen

Ob das so stimmt, weiß ich allerdings nicht.
Hab davon noch in keiner Oldie-Zeitschrift was gelesen.

Gruß

Sven
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Brandy
Mitglied

Fürstenfeldbruck


Auch Arme haben Beine!

Beiträge: 433

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:23.09.11 16:44 IP: gespeichert Moderator melden


Na, hoffentlich gibt´s da einen Bestandsschutz!
Ansonsten dürften viele von uns, mich eingenommen, beim nächsten TÜV die H-Zulassung aberkannt bekommen.
Wundern würde es mich nicht, schließlich sucht die Regierung (egal welche Partei gerade dran ist) dauernd nach Möglichkeiten den Leuten, vor allem den Autofahrern, das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Früher nannte man sowas Raubrittertum.

Wenn der Bestandsschutz fällt gibt es eine Menge mehr Autos die wieder den vollen Steuersatz zahlen müssen, und ohne Kat wird´s teuer...
Viele Grüße aus FFB!
Ich wünsche allen eine knitterfreie Fahrt!
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
opelgt64
Moderator

Braunschweig


Nur fliegen ist schöner! Aber wer mag schon Fliegen?

Beiträge: 1444

Geschlecht:
User ist offline
0  0  
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:23.09.11 21:32 IP: gespeichert Moderator melden


Neueste Richtlinien
Stoni

via SKYPE : legato1970


E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
baker
Mitglied

Nähe Regensburg


You don\'t need to fear the 200HP below the seat, you need to fear the one donkey sitting on top of it

Beiträge: 1784

Geschlecht:
User ist offline
0  0  
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:24.09.11 08:02 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Neueste Richtlinien


Dieser Satz der guten Autorin ist definitiv falsch Zitat:" Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt."

Dies impliziert daß nur die berühmte 10 Jahresnach EZ Eintragung erlaubt sei.

Richtig ist es, daß ich heute ein Fzg entsprechend der damaligen Zeit frisieren kann und das "H" bekomme.
10 Jahre nach EZ ist nicht mehr notwendig.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von baker am 24.09.11 um 08:06 geändert
Gruß Stephan
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
IZ GT33
Mitglied

Itzehoe


4 Jahre GT sind noch nicht genug

Beiträge: 1327

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:24.09.11 20:53 IP: gespeichert Moderator melden


Fragt sich für mich jetzt nur welcher Zeitraum als damalige Zeit definiert wird.
Bei meinem GT sind einige Anbauteile aus den 80ern aber original für den GT.Das war kein Problem.Der TÜV Süd ist angeblich sowieso etwas angenehmer.
Als ich das erste Mal mit ihm zur HU musste bin ich erst bei GTÜ gewesen.Da war ein Jungingenieur und der wollte mir gleich mal die H-Nummer wegnehmen weil er das mit sich selbst nicht verantworten könne was die Anbauteile mit ihrem Alter angeht.Beim TÜV gabs daraufhin keinerlei Probleme.Ich habe mit dem TÜV durch die Bank weg sowieso nur sehr gute Erfahrungen gemacht.
Gruß,Tim

Ich schreibe immer meine eigene Meinung.Man möge mir verzeihen.
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
west
Mitglied

Bei Stuttgart


.....wir können alles, außer Hochdeutsch!

Beiträge: 1554

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:24.09.11 20:54 IP: gespeichert Moderator melden



Zitat

Wenn der Bestandsschutz fällt gibt es eine Menge mehr Autos die wieder den vollen Steuersatz zahlen müssen, und ohne Kat wird´s teuer...


Aber auch für diesen Fall gibt es eine Lösung!
Bei mir hier gibt es einen Auspuffbauer der für jeden Oldie und speziell für Opel einen Kat macht.


Gruß
Jens
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
conrero
Mitglied

Herford


Frontantrieb ist Hexenwerk...

Beiträge: 757

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:25.09.11 15:45 IP: gespeichert Moderator melden


der iss dann aber nich jeregelt und dat bringt dann nich jans so viel...

Peter
life is a race, enjoy it !
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Der Kardinal
Mitglied

GF


Nur Fliegen sind schöner

Beiträge: 1422

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:12.10.11 09:51 IP: gespeichert Moderator melden


Anbei mal ein Link von der Oldtimer Markt hierzu :

http://www.oldtimer-markt.de/?noscript=/id/7550650#33854130
Grüße vom Kardinal-Thomas
E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Gerald
Mitglied

OPEL-Stadt Kaiserslautern


--- GM kills Opel ---

Beiträge: 603

Geschlecht:
User ist offline
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:12.10.11 12:11 IP: gespeichert Moderator melden


aus dem Katalog, Absatz 3.2.7.2, Radio und Unterhaltungs-/Kommunikations-Elektronik:

"nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Veränderungen
von Armaturenbrett und Innenraum zulässig"

da bin ich mal gespannt wer seinen CD-Player, ipod und Handyhalterung wieder ausbaut ...
Gruss Gerald

* GT-Stammtisch Saar / Pfalz *
www.gtstammtisch.de

E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
opelgt64
Moderator

Braunschweig


Nur fliegen ist schöner! Aber wer mag schon Fliegen?

Beiträge: 1444

Geschlecht:
User ist offline
0  0  
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:21.10.11 19:42 IP: gespeichert Moderator melden


Der Automobilclub von Deutschland, AvD, weist darauf hin, dass ab dem 1. November 2011 die neue „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern in Kraft tritt. Ziel der neuen Richtlinie nach § 23 StVZO“ ist, es den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen. Andreas Scheuer, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: "Der Anforderungskatalog wurde entrümpelt, klarer gefasst und auf das Notwendige reduziert. Ich lege aber besonderen Wert darauf, dass die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer unverändert geblieben sind“.

Zukünftig ist die Klassifizierung in Zustandsnoten nicht mehr notwendig, denn eine Mindest-Zustandsnote wird nicht mehr gefordert. Das Gutachten wird von Sachverständigen ausgestellt, welche mehr Freiraum bei der Beurteilung haben: In der Richtlinie ist die Rede von „leichten, für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessenen Gebrauchsspuren“. Gegenüber der früher notwendigen Eingruppierung nach Bewertungsstufen ist somit nur noch ein „ja“ oder „nein“- bei der Entscheidung zur Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut notwendig. Geprüft wird durch alle offiziellen Überwachungsorganisationen.

Wichtig ist die Originalität des Fahrzeuges sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand. Anders als mit der frühreren Verordnung sind zeitgenössische Umbauten zulässig, d.h. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung vorgenommen worden sind stellen kein Hindernis dar. Als Nachweis gelten in diesem Falle damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines baugleichen Fahrzeuges, Herstellerfreigaben oder auch Fachliteratur und Berichte aus der damaligen Fachpresse.

Ein weiteres Novum: Ein Fahrzeug, welches vor 30 Jahren in den Verkehr kam aber seinerzeit noch nicht zugelassen wurde, bekommt mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem schon ein H-Kennzeichen.

Auf Grund der neuen Verordnung passt auch der AvD seine Bedingungen für die AvD OldtimerCard an, die Mindest-Zustandsnote 3 ist keine Voraussetzung mehr.


Stoni

via SKYPE : legato1970


E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
opelgt64
Moderator

Braunschweig


Nur fliegen ist schöner! Aber wer mag schon Fliegen?

Beiträge: 1444

Geschlecht:
User ist offline
0  0  
  RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen Datum:21.10.11 21:02 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Ein weiteres Novum: Ein Fahrzeug, welches vor 30 Jahren in den Verkehr kam aber seinerzeit noch nicht zugelassen wurde, bekommt mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem schon ein H-Kennzeichen.



Daumen hoch, endlich
Stoni

via SKYPE : legato1970


E-MailProfil anzeigenNachricht senden Nachricht kopieren Nachricht zitieren Nachricht �ndern Nachricht l�schen
Antworten Bei Antworten benachrichtigen
Jumpmenü
Powered by Forennet.org v 1.5.2
© all rights reserved 2024

Status: Sessionregister
Der Aufruf erzeugte 24 locale und 1 zentrale Queries.
Ladezeit 0.03 sec davon SQL: 0.00 sec.