Datum:
18.11.24 18:49 Willkommen Gast |
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Das Opel GT Forum T�V & ABE (Moderatoren: ) Änderungen im Straßenverkehrsrecht! |
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Autor | Eintrag | |||||
Wiesbaden Beiträge: 1978 Geschlecht: User ist offline |
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Stimmt das <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´>? bis dahin schaffe ich das nicht Ganz wichtig! Grundlegende Änderungen im Straßenverkehrsrecht ab 1. Oktober 2005! Es wird mit ziemlicher Sicherheit neue Fahrzeugpapiere geben, die den bisher bekannten Fahrzeugbrief und -schein ablösen (Bestandsschutz, Tausch der Papiere erst beim nächsten Besuch des SVA). Was aber insbesondere die Oldtimer-Fans unter uns angeht: Fahrzeuge, die aus Alt- und Neuteilen zusammengesetzt werden, also umfangreich restauriert oder neu aufgebaut werden, bekommen ein neues Datum der Erstzulassung, nämlich den Tag der Inbetriebnahme NACH dem Umbau!! Die Folge dieser neuen Bestimmung: ein 73er Rekord bekommt die Erstzulassung XX.XX.2005 und muss allen zulassungsrechtlichen Bestimmungen in 2005 entsprechen! Was bei lichttechnischen Einrichtungen noch harmlos ist, wird in der Abteilung Abgasverhalten ein Problem... Wer also noch eine Aktion mit Oldies vorhat, sollte tunlichst zusehen, dass er bis 30.September die 21er Vollabnahme hinter sich hat. Gruß - Kay (das ist übrigens EG-Recht, also nicht gleich wieder "Sch**ß Staat brüllen, BadAmigo) http://www.opel-problemforum.com/showthread.php?t=61926 Gruß Stephan Hompage: http://sh.opelGT.org Mailto: Stephan@opelGT.org |
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Worms Beiträge: 18 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo, können die das denn so einfach machen - dann wären diese Fahrzeuge ja gar keine Oldtimer mehr - oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden? Irgendwie - wenn es so sein sollte ist da doch wieder ein ganz dicker Fehler drin - Gruß Sandra |
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Wiesbaden Beiträge: 1978 Geschlecht: User ist offline |
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Wenn ich es richtig verstanden habe muss ich meinen GT bis 30.09 über den 21erTÜV bringen, ansonsten hätte ich EZ 2005 und dementspechend kein H Kennzeichen und einen ziemlich hohen Steuersatz. Gruß Stephan Hompage: http://sh.opelGT.org Mailto: Stephan@opelGT.org |
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User ist offline |
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Oh geil,mein alter Vectra A kann ich ja dann als fast neu verkaufen.Da wart ich doch gerne ein wenig mit dem verkaufen. |
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Nicht einmal fliegen ist schöner ;-) Beiträge: 1595 Geschlecht: User ist offline |
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Öhhh...moment mal Hab ich das jetzt falsch verstanden oder könnte ich dann meine andere Karosse die ich nächstes Jahr aufbauen wollte nicht mehr als H Kennzeichen anmelden lassen?! Bitte sagt das das nicht wahr ist Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen. (Walter Röhrl) |
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Wiesbaden Beiträge: 1978 Geschlecht: User ist offline |
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Na Klar, sofern er Leuchtweitenregulierung hat und Euro 4 entspricht ? Gruß Stephan Hompage: http://sh.opelGT.org Mailto: Stephan@opelGT.org |
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Wiesbaden Beiträge: 1978 Geschlecht: User ist offline |
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So hab ich das auch verstanden Gruß Stephan Hompage: http://sh.opelGT.org Mailto: Stephan@opelGT.org |
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Lößnitz Beiträge: 383 Geschlecht: User ist offline |
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Also ich glaube wenn das stimmt, haben viele, einschließlich mir, ein gewaltiges Problem. Das klingt ja so, als wenn man das Auto dann garnicht mehr zulassen darf, wenn es nicht den heutigen Normen entspricht. MfG Thomas |
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Nicht einmal fliegen ist schöner ;-) Beiträge: 1595 Geschlecht: User ist offline |
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Ich hab mi gerade einmal den ganzen Thread vom Opel Problemforum angeguckt! Da ist die Rede davon das nur wenn Neuteile verbaut werden dieses Gesetz in Kraft tritt! Hab da mal ein Zitat rausgesucht von dem der diesen Thread geöffnet hat:
Demnach dürfte es doch kein Problem sein sofern man seinen GT original aufbaut?! Gruß verwirrter Magnus Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen. (Walter Röhrl) |
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Wiesbaden Beiträge: 1978 Geschlecht: User ist offline |
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Gute Frage, bei mir ist ziemlich viel neu - Motor, Getriebe, Komplette Innenausstattung wir vom Sattler neu bezogen, Neue Teppiche, Neue Dämmung,Neue Kabelsätze, Neuer Auspuff, Neue Reifen, Alle Buchsen und Gelenke. So gesehen ist nur die Rohkarosse, der Tank, die Grundkörper der Achsen und so einige Kleinteile richtig alt. Gruß Stephan Hompage: http://sh.opelGT.org Mailto: Stephan@opelGT.org |
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Nicht einmal fliegen ist schöner ;-) Beiträge: 1595 Geschlecht: User ist offline |
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Bleibt die Frage was man unter "Neu" versteht! Wenn der Motor ein neuer,nicht orginaler GT Motor ist denk ich mal wird das Gesetz in Kraft treten....was aber wenn man einen original GT Motor hat? Denk mal Innenaustattung neu zu Beziehen sofern sie Originalgetreu ist wird nicht das Problem sein.....sonst müssten ja bald alle GT Freunde und Oldie Fans mit vermoderten Innenaustattungen rumfahren Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen. (Walter Röhrl) |
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Hess. Oldendorf Beiträge: 145 Geschlecht: User ist offline |
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Hatte auchmal was davon gehört, aber als ich etwa vor einem Monat meinen anmeldete habe auch éin paar Fragen an die STVBeamtin gestellt (hatte ein wenig Angst um den \"Pappbrief\") Fakt ist der Brief in Papierform soll sterben, es wird wohl so Plastikkärtchen geben. Ausserdem beruhigte sie mich \"Oldtimer bleibt Oldtimer\" weitere Informationen Link Stell doch diese Frage an STV-Amt in deinem Wohnort ( geht meistens auch online ) |
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Heilbronx Kommt Zeit, kommt Hubraum. Beiträge: 807 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo! Also ich glaube, auch wenn sich die Oberen manchen Blödsinn ausdenken, dass das hier so weit wie es im extremsten Fall dargestellt wurde nicht kommen wird. Das ist doch absoluter Unsinn, so extreme Beschlüsse zu fassen. Da wird es schon eine genügend große Lobby dagegen geben... da bin ich mir sicher! |
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Wiesbaden Beiträge: 1978 Geschlecht: User ist offline |
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Da meiner noch kein Oldtimer war und ich "nur" einen Californischen Brief mit unbedenklichkeitsbescheinigung besitze werde ich schauen das ich den Fertigstellungstermin doch noch irgendwie bis zum 30.9 hinbekomme. Immerhin ist der Wagen seit 89 nicht mehr zugelassen. Gruß Stephan Hompage: http://sh.opelGT.org Mailto: Stephan@opelGT.org |
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Schleswig-Holstein Beiträge: 923 Geschlecht: User ist offline |
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Moin zusammen ; Wenn ich das hier so verfolge muß ich mir ja wohl ernsthafte Sorgen machen Bei mir ist nach fertigstellung ja nicht mal mehr die Karosse original geschweige den die Technik ; Was Motorumbauten ( Fremdmotor) bisher anging war der 1.10.1971 das magische Zulassungsdatum ,alles was danach erstmalig zugelassen wurde mußte ein Abgasgutachten ab Werk haben ,was später bei Motorumbauten echt ein Problem darstellte Aus diesem Grunde hatte ich bewußt einem Gt mit EZ vor diesem Datum als Basis gewählt ,und nu ist das nichts mehr Wert ? Werde wohl ein halb fertiges Auto zum Tüv schieben ,sollte sich das bewahrheiten ansonsten sehe ich für Umbauten wie meinen mit 16v schwarz Hat jemand eine Idee wo man konkrete Infos bekommen kann ; Verkehrsamt ist leider mit solchen spezielen Fragen oftmals überfordert ( meine jahrelange Erfahrung ,die wollten damals bei der Zulassung meines Quad`s eine AU sehen !liesen sich davon nicht abbringen da laut Brief ein Quad ein PKW offen ist ) Gruß Walter Du kannst es dir vorstellen ...also kannst du es bauen ! <table border="0"> <tr><td rowspan="3"><img src="http://www.ig-nordlicht.de/images/minileuchtturm.gif" border="0" alt="Leuchtturm muss sein!" title="Leuchtturm muss sein!"></td><td colspan="2"><font color="black" face="arial,helvetica"><b>IG-NORDLICHT</b></font></td></tr> <tr><td><font face="arial,helvetica">Homepage:</font></td> <td><a href="http://www.ig-nordlicht.de/" target="_blank"><font color="black" face="arial,helvetica"><b>http://www.ig-nordlicht.de</b></font></a></td></tr> <tr><td><font face="arial,helvetica">Mailto:</font></td> <td><a href="mailto:"><font color="black" face="arial,helvetica"><b></b></font></a></td></tr> </table> |
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