Autor |
Eintrag |
Mitglied
Hess. Oldendorf
Beiträge: 145
Geschlecht: User ist offline
|
GT nachträglich von der AU befreien?
|
Datum:26.07.05 18:13 IP: gespeichert
|
|
Hallo,
Wie ich so gehört habe, gibt es für GTs bis Fgst. 252xxxx eine Ausnahmegenehmigung, die den GT von der Abgasuntersuchung befreit.
Hat jemand sowas schon nachträglich gemacht?
Reicht es einfach mit der Ausnahmegenehmigung zum Strassenverkehrsamt hinzugehen? Oder was muß ich machen?
Gruss & Dank
[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Gregor am 26.07.05 um 18:14 geändert
|
|
Mitglied
Nettetal
Nicht einmal Fliegen ist schöner !
Beiträge: 1851
Geschlecht: User ist offline
|
RE: GT nachträglich von der AU befreien?
|
Datum:23.04.09 16:34 IP: gespeichert
|
|
Hi,
hat jemand die Ausnahmegenehmigugn als Scan vorliegen und kann sie mir mal zuschicken - find die in meinen Unterlagen nicht mehr
Bräuchte auch noch den GT Report, mit dem Brief, dass US GTs mit Klima nen kleines Kennzeichen brauchen - wer kann helfen ?
Gruß
|
|
Mitglied
Erzhausen
Beiträge: 47
Geschlecht: User ist offline
|
RE: GT nachträglich von der AU befreien?
|
Datum:23.04.09 21:38 IP: gespeichert
|
|
Hallo Rouven,
den Brief habe ich dir per Mail zukommen lassen.
Gruß
Andreas
|
|