Datum:
18.11.24 18:34 Willkommen Gast |
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Das Opel GT Forum T�V & ABE (Moderatoren: ) AU bei H-Kennzeichen? |
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Autor | Eintrag | |||||
Nicht einmal fliegen ist schöner ;-) Beiträge: 1595 Geschlecht: User ist offline |
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Hi gtler, habe da mal ne kleine Frage bezüglich einer AU bei einem H Kennzeichen! Und zwar wollte ich morgen bei uns zum Straßenamt und den GT endlich auf H-Kennzeichen ummelden lassen! Nun ist allerdings bei meinem GT schon seit längerem die AU abgelaufen Allerdings habe ich gehört das Fahrzeuge mit einem H-Kenzeichen angeblich keine AU mehr benötigen?! Andernfalls wie soll ich vorgehen falls ich doch eine neue AU brauche? Lohnt es sich dann überhaupt zum Amt zu gehen zwecks der Ummeldung oder kann ich das mi der AU auch nachträglich machen? Fragen über Fragen Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!! Gruß Magnus Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen. (Walter Röhrl) |
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Wiesbaden Beiträge: 1978 Geschlecht: User ist offline |
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Stichtag für die AU (ASU) ist der 1.7.1969 Alle PKW und PKW-Kombi bis 2,8 Tonnen zul. Gesamtgewicht, deren Erstzulassung ab diesem Datum erfolgte, müssen zur Abgasuntersuchung. Auch mit H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen. Mit 07-Kennzeichen muß man nicht zur AU. Davor - ist der Wagen AU befreit <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/wink.gif border=0 alt=´wink´> Ohne AU macht dir das Amt keine Umeldung oder Anmeldung. AU ist doch schnell gemacht ?! [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Opel-GT-73 am 01.08.06 um 10:48 geändert Gruß Stephan Hompage: http://sh.opelGT.org Mailto: Stephan@opelGT.org |
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Nicht einmal fliegen ist schöner ;-) Beiträge: 1595 Geschlecht: User ist offline |
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Alles klar! Danke für den Hinweis!!! Inner halben Stunde hat er seine AU Danke nochmals!!!! Magnus Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen. (Walter Röhrl) |
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Haben ist besser als Brauchen ! Beiträge: 3017 User ist offline |
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mahlzeit wie schon tausendmal wiederholt: das h - kennzeichen ist nur eine steuerermäßigte zulassung mit logischerweise allen rechten und pflichten (und einigen mehr), ein 07er ist keine zulassung .... alles klar ? __________________________________________________ Lamp in Lamp out Andreas CiC GT Passion Mitglied im Dachverband |
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Hambühren/Celle Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! Beiträge: 1169 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Leute, hier hatte in einem anderen Beitrag jemand geschrieben, daß sein 1971 zugelassener GT nachträglich von der AU befreit wurde. Opel hätte dazu eine Bescheinigung geschickt. Leider waren die Umstände nicht näher erklärt worden. Wie kommt es dazu? Handelt es sich um ein Fahrzeug, das vor dem 01.07.1969 gebaut wurde und solange in einer Ausstellung stand? Aber normalerweise ist das Baujahr doch egal. Ausschlaggebend für die AU-Befreiung ist doch der Tag der Erstzulassung, oder? Gruß Carsten |
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Wiesbaden Beiträge: 1978 Geschlecht: User ist offline |
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Es gibt gerade noch in der Opel-Szene die irrige Auffasung, dass die Opel-Modelle, die nach dem 1.7.69 mit einer Ausnahmegenehmigung von der Abgasverordnung noch bis Mitte 71 in den Verkehrgekommen sind, nun auch nicht zur AU müssen. Auch wenn die Opel AG hier mal anderslautende Mitteilungen rausgegeben hat - die übrigens vom KBA inzwischen wiederlegt wurden. Auch die Zulassungstelle macht hin und wieder mal einen Fehler ... Heute nicht mehr so oft wie früher. Zusammenfassung: Benziner mit Erstzulassung nach dem 1.7.1969 müssen jährlich zur Abgasuntersuchung, solange sie zugelassen sind. Gruß Stephan Hompage: http://sh.opelGT.org Mailto: Stephan@opelGT.org |
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Saarland Beiträge: 2212 User ist offline |
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Änderung seit 01.04.2006: AU - Pflicht auch für Fahrzeuge ohne Kat alle 2 Jahre. Gruss vom Lück Gruss vom Lück *GT-Stammtisch Saar/Pfalz* |
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