Datum:
02.11.24 16:26 Willkommen Gast |
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Das Opel GT Forum alles was sonst nirgends passt (Moderatoren: ) Paketschaden - wer ist Verantwortlich |
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Autor | Eintrag | |||||
Zürich Corvette was ist das? Ich fahre GT :-) Beiträge: 610 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Kollegen Da es unter Euch ja einige gibt, die sehr viel Erfahrung beim Paketversand haben, möchte ich mal folgende Frage in die Runde werfen. Folgendes Szenario Paket wird durch Versender dem Zustelldienst/Paketversand übergeben. Paket ist klar mit "zerbrechlich", "Glas", "nicht werfen", deklariert. Paket wird in D aufgegeben und in ein Nicht-Europäisches Land versendet. Beim Empfänger kommt die Ware beschädigt an. Empfänger macht umgehend eine Schadensmeldung beim Zustelldienst/Paketversand in seinem Land. Da nun eine länderübergreifende Versendung erfolgt ist, wird vom Zustelldienst auf die Vertragslage hinsichtlich Auftraggeber verwiesen. Dies würde in diesem Fall bedeuten. Der Versender aus D ist der Auftraggeber des Paketzustelldienstes und NUR er kann die Schadensmeldung in die Wege leiten und auch nur über Ihn erfolgt die Schadensregulierung. Der Empfänger und in diesem Fall auch gleichzeitig der Geschädigte hat keine Möglichkeiten. Meine Fragen: a) Ist die Regulierung eines Versandschadens nur durch den Versender möglich (ich kenne es eigentlich anders)? b) Wie sieht das Vertragsverhältnis tatsächlich aus? c) Hattet Ihr schon ähnlich gelagerte Fälle? Grüsse Andreas |
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Syke Tempo 100 im Parkhaus find` ich OK Beiträge: 153 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Naja wenn ich ein Paket bekomme und das ist beschädigt hat der Paketzusteller das zu vermerken ...danach würde ich mich auch an Versender wenden wenn was zu Bruch gegangen ist macht man bei jeden Versandhandel auch so . Aber Link DHL steht es bissel anders . Gruß Andree Noch ein Link dazu [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von GT-Bleppo am 13.03.12 um 14:27 geändert |
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Beiträge: 739 Geschlecht: User ist offline |
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wenn das Paket schon von außen beschädigt ist, läßt man das vom Zusteller dokumentieren. Oder man öffnet sofort und läßt sich den Schaden vom Zusteller schriftlich bestätigen. Das der Absender die eigentliche Schadensabwicklung macht ist richtig, denn er ist der Vertragspartner. Kommt aber wohl auf den Versender an. Eine Kennzeichnung Achtung Glas, zerbrechlich usw. hat keinerlei Bedeutung. Meiner Meinung nach sogar im Gegenteil, da lassen manche Paketumlader usw. das Paket extra mal fallen und freuen sich wahrscheinlich wenn es innendrin "klirr" macht. Auch wenn Glas oder sonstiges verschickt wird, muß es eben so verpackt werden damit es den Transport übersteht. Übersteht es den Transport nicht, war es nicht richtig verpackt (so die einfache Versandfirma-Logik) und somit gibt es dann Probleme bei der Schadensregulierung. Der Absender muß die geeignete und versandsichere Verpackung nachweisen, was nicht ganz einfach ist... Viel Erfolg bei der Schadensregulierung Gruß [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von GT Driver am 13.03.12 um 15:02 geändert |
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86836 Beiträge: 196 Geschlecht: User ist offline |
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Folgende Frage stellt sich noch: B2B oder B2C Geschäft B2B ist eigentlich Übergabe an Transportunternehmen gleich Gefahrübergang Empfänger B2C ist gesetzlich geregelt, Gefahr zu Lasten des Versenders bis zur Übergabe an Empfänger |
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Zürich Corvette was ist das? Ich fahre GT :-) Beiträge: 610 Geschlecht: User ist offline |
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Danke Jungs Eure Antworten helfen mir weiter. Das mit dem B2B und B2C war mit neu. Vielen Dank Grüsse Andreas |
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