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Fahrbahnbreite Das Opel GT Forum
Datum: 02.11.24 16:25
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  Fahrbahnbreite
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 Autor Eintrag
Juergen
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Rost ist ein Arschloch

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  Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 14:21 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo,

es gibt doch eine Regel (in der Straßenverkehrsordnung?), die beschreibt, wie breit der Restfahrstreifen beim Parken bleiben muß.
Aus dem Gedächtnis würde ich sagen, das waren mal 3 Meter, aber ich finde die Regelung dazu nicht.

Hat die Jemand griffbereit?

Gruß
Jürgen
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gt-oldie
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78247 hilzingen


GT forever

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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 15:05 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Hallo,

es gibt doch eine Regel (in der Straßenverkehrsordnung?), die beschreibt, wie breit der Restfahrstreifen beim Parken bleiben muß.
Aus dem Gedächtnis würde ich sagen, das waren mal 3 Meter, aber ich finde die Regelung dazu nicht.

Hat die Jemand griffbereit?

Gruß
Jürgen



Hallo Jürgen

Goggle sollte Dir die Antwort geben können. (Fahrbahnbreite beim Parken). Wenn es das ist was Du meinst, dann ist die Sache doch ein bißchen kompliziert.


Gruß Dieter
GT-Stammtisch Saar/Pfalz
Bodensee
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Gerald
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OPEL-Stadt Kaiserslautern


--- GM kills Opel ---

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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 15:35 IP: gespeichert Moderator melden


lies mal:

" ...
Es heisst im §41 StVO:

Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

(http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php)


Die Regelung für die Restbreite bezieht sich ausdrücklich auf das Parken auf der Fahrbahn.

Die markierte Parkfläche zählt aber, genau wie der Gehweg und der Radweg, nicht zur Fahrbahn.
... "

vllt hilft´s dir ...

Gruss Gerald

* GT-Stammtisch Saar / Pfalz *
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Juergen
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Rost ist ein Arschloch

Beiträge: 1140

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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 15:41 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo,

stimmt, google findet Infos, in der STVO finde ich sie jedoch nicht.
STVO sagt nur etwas über "enge Stellen" aus, google findet die Breitenangabe für den verbleibenden Restfahrstreifen von 3 Metern.

Gruß
Jürgen
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Juergen
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Rost ist ein Arschloch

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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 15:45 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Gerald,

ich finde die 3 Meter in der STVO nicht.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

Gruß
Jürgen
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IZ GT33
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Itzehoe


4 Jahre GT sind noch nicht genug

Beiträge: 1327

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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 16:03 IP: gespeichert Moderator melden


Es sollen wohl genau 3,05m sein.Habs in der STVO aber auch nirgends gefunden.
Vielleicht gibts da auch noch Unterschiede Innerorts, Außerorts, Autobahn,usw...
Gruß,Tim

Ich schreibe immer meine eigene Meinung.Man möge mir verzeihen.
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Andreas
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Haben ist besser als Brauchen !

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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 16:42 IP: gespeichert Moderator melden


ich wohne in einer wohnsiedlung die nach legoland aussieht
die fahrbahn ist da gerade mal 5 meter breit - wenn nicht weniger
also hatten wir einseitig auf dem gehweg geparkt
da aber nicht ausdrücklich erlaubt, gabs tickets
wir müssen auf der fahrbahn parken, obwohl keine 3 meter verbleiben
diese regelung gibt es lt ordnungsamt nicht (mehr)
man muß halt so parken, dass man keinen behindert
ist ein bischen komplex und bescheuert - jetzt fahren wir über den gehsteig der anderen seite (der natürlich langsam aufgibt)man wird NICHT aufgeschrieben wenn man auf der fahrbahn parkt
bekloppt und blödsinnig, ist aber so.....

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Andreas am 02.07.12 um 16:43 geändert
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gt-oldie
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78247 hilzingen


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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 22:17 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
ich wohne in einer wohnsiedlung die nach legoland aussieht
die fahrbahn ist da gerade mal 5 meter breit - wenn nicht weniger
also hatten wir einseitig auf dem gehweg geparkt
da aber nicht ausdrücklich erlaubt, gabs tickets
wir müssen auf der fahrbahn parken, obwohl keine 3 meter verbleiben
diese regelung gibt es lt ordnungsamt nicht (mehr)
man muß halt so parken, dass man keinen behindert
ist ein bischen komplex und bescheuert - jetzt fahren wir über den gehsteig der anderen seite (der natürlich langsam aufgibt)man wird NICHT aufgeschrieben wenn man auf der fahrbahn parkt
bekloppt und blödsinnig, ist aber so.....




diese regelung gibt es lt ordnungsamt nicht (mehr)
man muß halt so parken, dass man keinen behindert


Und da ist der Knackpunkt. Ich würde mir das bescheinigen lassen vom Ordnungsamt. Machen sie aber sicherlich nicht.
Wenn Feuerwehr und Rettungswagen nicht durchkommen, hast Du die Arschkarte gezogen. Wird dann sehr teuer.


Gruß Dieter
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Lück
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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 22:23 IP: gespeichert Moderator melden


Die 3 Meter findest Du auch nirgends fest geschrieben (zumindest hab auch ich nichts gefunden)

Rein rechnerisch sind es wohl auch 3,05m.

Ergibt sich aus §32, maximale Fzg-Breite 2,55m.
Ein seitlicher Sicherheitsabstand wird mit 25cm pro Seite veranschlagt.


Gruss vom Lück

*GT-Stammtisch Saar/Pfalz*

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Juergen
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Rost ist ein Arschloch

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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 22:25 IP: gespeichert Moderator melden


Nabend,

will das Rätsel mal lösen.
Ich habe eine Stichstraße zu meinem Grundstück, die nur ich benutze.
Die Straße ist 4 Meter breit
Nu isses aber so, daß ich, wenn ich mit meiner Verschleißkarre heimkomme, keinen freien Garagenplatz mehr habe (wie auch <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/smiley.gif border=0 alt=´smile´> irgendwie ist alles voll)
Also steht der Eimer in der Stichstraße, aber ich kann eigentlich Niemand behindern, weil Niemand rein und raus muß, außer ich.
Und das praktiziere ich seit 1986. Doch nun störts Jemanden, den das eigentlich garnix angeht.

Gruß
Jürgen


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Lück
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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 22:31 IP: gespeichert Moderator melden


Führt denn die Stichstrasse nur zu Deinem Grundstück?
Du behinderst dann ja höchstens die Feuerwehr, wenn der Porsche brennt

Mal im Ernst:
Könnte aber doch als "Wendehammer" ausgelegt werden, den Du somit blockierst?

Gruss vom Lück

*GT-Stammtisch Saar/Pfalz*

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Andreas
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Haben ist besser als Brauchen !

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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 22:43 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Doch nun störts Jemanden, den das eigentlich garnix angeht.


war bei uns genauso
hast du evtl mal wieder eine halbe kettensäge unvorschriftsmäßig entsorgt ?

at dieter: genauso wars bei uns auch
der tüp wand sich wie ein aal, rutschte wohl auf seinem sessel herum und gab nur platidüden von sich
sie müssen eben.....
jetzt fahren alle über den bordsteig der anderen seite - nagelneu und von uns allen bezahlt - und der ist natürlich schon kaputt jetzt
schrift haste von denen niks bekommen
früher parkten wir auf unsere seite auf dem gehweg, und durch parken geht ja weniger kaputt als durch fahren
besonders müllwagen und konsorten - geht gerade so noch
und die leute laufen seit eh und eh auf der strasse
nur - jetzt fährt man sie um, weil kein platz zum ausweichen
gesunder menschenverstand und behörden....

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Andreas am 02.07.12 um 22:46 geändert
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Lück
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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 22:53 IP: gespeichert Moderator melden


....hab mal ein wenig in der Stvo nachgesehen.

In Frage kommen evtl folgende Vorschriften:

Halten und Parken:

Absatz 1: unzulässig an engen und unübersichtlichen Strassenstellen (s.o.)
(Da die Stichstrasse ja öffentlicher Verkehrsraum ist, sollte das im Prinzip gelten.)

Absatz 3: unzulässig vor Grundstücksein- und Ausfahrten
(Eigentlich bei eigenen Einfahrten unsinnig. Eigentlich...)

Dagegen halten könntest Du §1,Absatz 2
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
(Und das ist ja wohl der Fall, wenn ausser Dir da keiner durchfahren muss)



Gruss vom Lück

*GT-Stammtisch Saar/Pfalz*

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Juergen
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Rost ist ein Arschloch

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  RE: Fahrbahnbreite Datum:02.07.12 23:05 IP: gespeichert Moderator melden


Mahlzeit,

die ca. 25 Meter lange Stichstraße führt nur zu meinem Grundstück und ist genaus breit, wie die Hofeinfahrt.
Keine weiteren Beteiligten, keine weiteren Verkehrsteilnehmer, außer mal Onkel Toni und Tante Gunda.

Die hausansässigen Weiber kommen nach ausreichendem Training am Eimer vorbei und das wars dann schon. Deswegen stehen auch keine Wertgegenstände im Weg.
Null Traffic.

Lustigerweise hätte ich sogar "Rechts vor Links" wenn ich vorwärts rausfahren würde, aber das interessiert auch keine Sau.
Es ist keine Haltelinie angemalt und der Belag ist durchgehend, also keine optische Trennung von der Querverkehrsfahrbahn.
Ich warte immer, der Querverkehr fährt immer, als wenn es eine Hofeinfahrt wäre.
Der Querverkehr würde auch nie anhalten, die denken alle, das ist eine Hofausfahrt.

Nur rückwärts ausfahrend (was ich jeden Tag mache) hätte ich keine Vorfahrt bei Rechts vor Links, weil ich die größere Sorgfaltspflicht hätte.

Soll ich das Scheißstück kaufen?

Gruß
Jürgen

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Juergen am 02.07.12 um 23:09 geändert
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Andreas
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  RE: Fahrbahnbreite Datum:03.07.12 07:54 IP: gespeichert Moderator melden


KAUFEN!!!!!!!!!!!!
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Regoe
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78713 Schramberg




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  RE: Fahrbahnbreite Datum:05.07.12 16:48 IP: gespeichert Moderator melden


Pass aber auf mit dem Argument "Fahrbahnbreite", bevor Euch das Amt das Parken auf dem Gehweg genehmigt, basteln die ein Parkverbot hin <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/wink.gif border=0 alt=´wink´>

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Regoe am 05.07.12 um 16:49 geändert
Gruß Reiner

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