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05.11.24 15:03 Willkommen Gast |
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Das Opel GT Forum alles was sonst nirgends passt (Moderatoren: ) licht am tag |
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Autor | Eintrag | |||||
Ffm Radikale Original Fraktion (ROF) Beiträge: 191 User ist offline |
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Moin zusammen, wir hatten ja neulich schon mal das thema. Hier in diesem text (taz 9.1.06) sieht es allerdings so aus, als würde die verordnung auf jeden fall kommen und zwar früher als geplant. Die sache mit den "tageslichtern" lässt aber hoffen,so dass wir die äuglein zu lassen dürfen und die kleinen lampen unter der stoßstange reichen sollten. Optimistisch: baader (ROF) Artikel: taz 9.1.06 Licht wird auch am Tage Pflicht Nach Plänen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee müssen bald auch in Deutschland Autofahrer am Tag das Licht einschalten. Andere Länder haben damit gute Erfahrungen gemacht. Tiefensee hofft auf eine EU-weite Vorschrift AUS BERLIN DAVID DENK He, du Idiot! Blinkblink. Wer tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht durch Deutschland fährt, muss damit rechnen, dass andere Autofahrer ihn mit der Lichthupe maßregeln. Das dürfte sich bald ändern. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) kündigte gestern in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AP an, dass in Deutschland bald jeder am Tag sein Licht einschalten muss. Damit setzt er den Kurs seines Vorgängers Manfred Stolpe (SPD) fort, der im Oktober die deutschen Autofahrer unter dem Motto "Licht? Immer!" aufgerufen hatte, auch am Tag mit Licht zu fahren - und damit dem Beispiel vieler anderer, vor allem skandinavischer Länder, zu folgen: In Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden, Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Österreich, Finnland und Ungarn gilt schon heute am Tag Lichtpflicht, teilweise allerdings nur außerorts, in Litauen, Polen und Tschechien nur im Winter. Durch ein EU-weites "Tagfahrlichtgebot" würde sich nach einer Untersuchung des niederländischen SWOV-Instituts für Straßensicherheit die Zahl der Unfälle jedes Jahr um 1,9 Millionen reduzieren, die der Verletzten um 155.000 und die der Verkehrstoten um 5.500. Beeindruckende Zahlen, die Tiefensee dazu veranlasst haben, die Pläne zu forcieren. Das Fahren mit Licht am Tage leiste "einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit" und müsse bald Pflicht werden, "und zwar nicht erst zu dem Zeitpunkt, wenn alle Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind". Einen Stichtag nannte Tiefensee nicht. "Die Neuwagen fahren mit Tagfahrlicht, die anderen müssen Abblendlicht einschalten", erklärte er die Übergangsregelung. Darüber hinaus strebe Deutschland gemeinsam mit den Niederlanden "einheitlich für die Europäische Union eine Verpflichtung an, Neuwagen serienmäßig mit Tagfahrleuchten auszurüsten", sagte Tiefensee. Solche Leuchten schalten sich beim Starten des Motors automatisch ein, sind nicht so hell wie das Abblendlicht und verbrauchen daher wesentlich weniger Energie. Der Verbrauch liegt bei lediglich 6 bis 16 Watt - auch weil die anderen Stromfresser wie Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung in diesem Modus entfallen. Zum Vergleich: Abblendlicht verbraucht rund 180 Watt und treibt damit den Kraftstoffverbrauch um 0,1 bis 0,2 Liter Benzin auf 100 Kilometer in die Höhe. Angesichts der stetig steigenden Spritpreise ist dieser Mehrverbrauch von bis zu 4 Prozent nicht zu unterschätzen. Tagfahrleuchten lassen sich auch problemlos nachrüsten. Das Set erhält man im Zubehörhandel ab etwa 50 Euro. Wer sich die Installation nicht zutraut, muss mit zusätzlich rund 80 Euro für den Werkstatteinbau rechnen. In der Diskussion über die Lichtpflicht war auch immer wieder die Sorge um Motorradfahrer geäußert worden. Schon bisher muss bei Motorrädern immer der Scheinwerfer an sein. Wenn alle das Licht eingeschaltet haben, könnten sie weniger auffallen. Tiefensee will sich mit seinen Beamten einen zusätzlichen Schutz überlegen und hat Untersuchungen in Auftrag gegeben. taz vom 9.1.2006, S. 7, 107 Z. (TAZ-Bericht), DAVID DENK |
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Saarland Beiträge: 2212 User ist offline |
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Hallo baader (und natürlich alle anderen) Tagfahrlicht wird in der Tat viel diskutiert und auch in den Medien entsprechend angepriesen. In Österreich besteht seit November "Lichtpflicht" (zumindest während der Wintermonate) und auch in einigen nordischen Ländern (z.B. Schweden) wird prinzipiell immer mit Licht gefahren. Bleibt die Frage, ob denn bei uns tatsächlich eine Lichtpflicht d.h. Abblendlicht eingeführt wird, oder ob die Tagfahrleuchten (ohne Rückleuchten/Kennzeichenleuchten) ausreichen. Also bleibt erstmal nur abwarten und "zeitgenössisch" sind diese Tagfahrleuchten nu wirklich nicht. (mist, mein H-Kennzeichen.... ) Vielleicht gibts dann irgendiwe ne Lösung, die Fernscheinwerfer unter der Stoßstange zu Tagfahrleuchten umzubauen. Gruss vom Lück [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Lück am 09.01.06 um 22:02 geändert Gruss vom Lück *GT-Stammtisch Saar/Pfalz* |
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Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
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Nabend, nun, mein Freundeskreis setzt sich nun schon des Längerem mit Tagfahrlichtern auseinander und ich will mal ein paar Ergebnisse der daraus entstandenen Erkenntnisse hier niederschreiben. Dies auch, weil es mir unverständlich ist, wie man die Beleuchtungsregeln (auch wenn sie nicht gefallen) seit der Erlangung des Führerscheines immer wieder so gut verdrängen kann, daß wiederholt die Lösung auftaucht "Ich nehme einfach die Fernscheinwerfer" oder "Ich benutze die Nebelscheinwerfer". Diese Lösungen sind in meinen Augen übrigens nicht besser als die "Standlicht-Nebelscheinwerfer"-Lösung einer Stuttgarter Marke oder die Flakscheinwerferlösung mancher Vertreter-BMWs (alles was Glas hat, leuchtet). Die vorgeschlagenen Tagfahrlichter (alternativ zum Abblendlicht) sind eine in der Leuchtkraft dem Abblendlicht nachstehende Zusatzbeleuchtung, deren Betrieb nur bei abgeschalteten Fahrlicht (Abblendlicht, Abblendlicht mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht (Haupt- und Zusatzscheinwerfer ohne Nebelscheinwerfer)) genehmigt ist. Sobald das Fahrlicht (soll ich die obige Klammer wiederholen?) benutzt wird, haben die Tagfahrlichter zu erlöschen. Es gilt weiterhin die Regel, daß nur zwei Paar Scheinwerfer am Fahrzeug gleichzeitig betrieben werden dürfen, entweder Abblendlicht ohne/mit NSW oder Fernlicht mit ZSW. Die Anbringung von Tagfahrlichtern gefährdet die H-Kennzeichentauglichkeit in keinster Weise. Die Tagfahrlichter sind übrigens nur entstanden, weil sich vor allem Teilnehmer der Klappscheinwerfer-Fraktion und Umweltschützer immer wieder mit den Argumenten "Da braucht mein Auto mehr Sprit wegen Luftwiderstand" und "die Energie für die Beleuchtung incl. Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung muß vom Motor erzeugt werden, das bedeutet höheren Spritverbrauch" dagegengehalten wurde. Somit wurden Schweinwerfer erdacht, die über Leuchtmittel verfügen, die weniger Leistung aufnehmen und die (von wem auch immer) festgelegte Leuchtkraft an den Tag (kleiner Scherz) legen. Ein Umbau der Zusatzscheinwerfer Fernlicht würde nur anerkannt werden, wenn erstens ein Prüfzertifikat über den Scheinwerfer für seine Fernlichttauglichkeit und Tagfahrlichttauglichkeit vorläge (komplette Abnahme mit E-Prüfzeichen) und gewährleistet wäre, daß beide Funktionen im Zusatzscheinwerfer auch funktionieren. Die schönen Zusatzscheinwerfer sind nämlich hauptsächlich aus einem Grund am GT: Man muß auch bei geschlossenen Hauptscheinwerfern "lichthupen" können. Das ist der Hauptgrund für die tollsportlich aussehenden Zusatzscheinwerfer an Klapplichtfahrzeugen. Und wer nun wirklich nicht montieren will, der klappt halt aus. Um das Tagfahrlicht werden wir früher oder später nicht mehr herumkommen, die Entscheidung scheint gefallen zu sein. Soweit die mir bekannten Fakten zu Tagfahrlicht. Beim GT sehe ich übrigens deutlich weniger Probleme mit der Montage der kleinen Tagfahrlichter als bei anderen Fahrzeugen. Im GT ist ja (außer bei meinem) eine recht großzügig bemessene Kühlluftöffnung vorhanden, wo diese kleinen Dinger montiert werden können. Ich habe einen Satz dieser Scheinwerfer hierliegen und habe diesen schon an verschiedenen Fahrzeugen anprobiert. Bei meinem Lenkspoiler passen die Dinger sogar in den Ausschnitt unter den Zusatzscheifern. Schlechter siehts dabei bei meinem 944 (geht grad noch so) oder bei MX5en aus. Die müssen die TFS wirklich an lackierten Teilen montieren und das tut schon weh, gell. Sinn oder Unsinn der Tagfahrlichter sei mal dahingestellt, ich fahr künftig halt immer zwischen den zwei Motorrädern durch. Grüße Jürgen www.ingbilly.de [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Juergen am 09.01.06 um 23:28 geändert |
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Interlaken CH - Berner Oberland Beiträge: 1044 Geschlecht: User ist offline |
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Ich finde die Ideen grundsätzlich nicht schlecht. Aber an Oldtimern?!
Ich werde 100% weder montieren noch den ganzen Tag ausgeklappt fahren wenn es mal soweit ist. So Geschichten haben an einem Oldtimer nichts zusuchen. Ich denke es wird genauso geregelt werden, wie bei der zusätzlichen Nebelschlussleuchte: Wenn das Fahrzeug ohne diese Leuchte vom Band gelaufen ist, muss sie NICHT nachgerüstet werden. Wenn sie zusätzlich+nachträglich montiert ist, muss sie funktionieren. |
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Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
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Klar, dann läßt es halt zu und greinst anschließend rum, wenn Du ein Ticket hast. Das Verhalten erinnert mich an die Zeit - als die Gurtpflicht eingeführt wurde - als Abblendlicht am Tag für Motorräder Pflicht wurde - als zwei Spiegel am Krad Vorschrift wurden - als die Helmpflicht für Mofas eingeführt wurde Eine Nebelschlußleuchte wurde nie Pflicht, es wurde sich nur darauf geeinigt, daß Neufahrzeuge nur noch mit NSL ausgeliefert werden. Analog übrigens die Leuchtweitenregulierung, wobei Letztere aber bei Neuzulassungen bzw. bei Neuinverkehrsetzungen von Replikas oder neu zugelassenen technischen Oldtimern (Käferimport aus Mexiko) immer ein Knackpunkt war, hier gab es (zusätzlich den Problemen mit den Schadstoffwerten) Schwierigkeiten genug. Die Leuchtweitenregulierung wurde Zulassungsvoraussetzung bei Erstzulassung. Ich kann mir aber vorstellen, daß sich die EU Deinem Willen auch beugen würde, wenn Du ihn nur deutlich und nachdrücklich genug zum Ausdruck bringst. Ich kenne mich ja nicht so gut aus, wie Du, aber ich befürchte, Deine Begründung mußt Du aber noch ein bischen umformulieren, eine Stammtischparole reicht da vermutlich nicht, aber ich wäre Dir natürlich auch dankbar, wenn Du diese Verordnung kippen könntest. Ich bin sicher, Dir würde sogar markenübergreifend gedankt. Danke schon mal im Voraus. Gruß Jürgen [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Juergen am 10.01.06 um 09:24 geändert |
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Haben ist besser als Brauchen ! Beiträge: 3017 User ist offline |
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mahlzeit oha, jetzt gehts hier schon zu wie im oldtimerforum. lasst dass polemisieren sein !!! jürgen, du bist nicht zufällig der "oldsbastel" <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´> es wird doch wohl gesagt werden dürfen, dass es eben nun mal ein markenzeichen ist, klappscheinwerfer zu haben. wenn ich sie nur im stand einklappe, was soll das ? das differente stirn und seitenbild ist ja eben das dolle beim fahren. (diskussionen über den - logischerweise marginalen - spritverbrauch sind nur ein alibi, weil keiner sich traut, o.g. auszusprechen. leute mit anderen interessen , empfinden oder prioritäten können oder wollen das ja gar nicht nachvollziehen - unabhängig, ob es rational ist oder eben nicht. bei einem rationalen verhalten würde übrigens kein mensch dieses rostige hobby betreiben ... es geht nur um gefühle und hier schließt sich der kreis) wie das mit den tagesfahrlichtern gelöst wird, kann man übrigens jedes jahr bei den freunden in dk sehen ... (edit wegen schreibrechtschwäche) [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Andreas am 10.01.06 um 10:07 geändert __________________________________________________ Lamp in Lamp out Andreas CiC GT Passion Mitglied im Dachverband |
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Saarland Beiträge: 2212 User ist offline |
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Hallo Juergen. Das es mit einfacher Bastelarbeit in Sachen Tagfahrleuchten im orig. Fernscheinwerfer zulassungtechnische Probleme geben wird, ist klar. Mit "Lösung" dachte ich, dass es vielleicht irgenwann nen zulässigen Umbau gibt, den man eventuell mit genügend GT-Fahrern ja sogar selbst ins Leben rufen kann. Ist nicht billig, aber das meinte ich mit dem Satz "dass es vielleicht ´ne Lösung gibt". Das Thema H-Kennzeichen hatte ich eigentlich als kleine witzige Randbemerkung angesprochen, war nicht ernst gemeint. Gruss vom Lück Gruss vom Lück *GT-Stammtisch Saar/Pfalz* |
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Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
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Mahlzeit, hopperla, so kraß war doch das gar nicht gemeint und von wegen polemisieren, heieiei. War halt eine Reaktion auf das "Ich klapp sie nicht aus, neinneinnein, ich klapp sie nicht aus". Streicht die Szene halt, wenn es nicht gefällt, so schlimm wars nicht gemeint. Allerdings darf aber schon erwähnt bleiben, daß meine Anmerkungen auch nicht so richtig aus der Luft gegriffen waren. Mit der Anbringung der kleinen Firlefanzscheinwerfer haben wir mit dem ordentlichen Grill doch nun wirklich kein Problem und dicht neben den Hörnern sieht die Dinger kaum jemand, die Lampen sind kleiner als ein Bierfilzla. Ich habe mich halt schon ein paar Tage und an drei Fahrzeugen mit der Anbringung dieser Dinger und den Gesetzesentwürfen befaßt, damit ich eine ordentliche Lösung finde. Das war alles, jeder darf es aber machen, wie er will. Grüße Jürgen PS: Den erwähnten "Oldibastel" kenne ich nicht, ich bin es auch nicht und ich habe auch nichts mit dem Herrn zu tun. |
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Haben ist besser als Brauchen ! Beiträge: 3017 User ist offline |
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tach auch, na jürgen, dann sind wir ja wieder freunde ... ich habe aber eben auch regelrechte anfeindungen erlebt und habe diesbezüglich wohl eine etwas kürzere zündschnur als andere ... genauso wie du es beschrieben hast haben es die dänen auch gelöst ... __________________________________________________ Lamp in Lamp out Andreas CiC GT Passion Mitglied im Dachverband |
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Interlaken CH - Berner Oberland Beiträge: 1044 Geschlecht: User ist offline |
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Ich denke (und hoffe) das es hierzu auch eine Ausnahmeregelung geben wird. Weil Anschnallpflicht betrifft auch nicht alle Fahrzeuge und einen zweiter Aussenspiegel fehlt auch... Klar ist es kein Problem LED-Birnen etc. in einen GT Kühlergrill einzubauen. Nur wer will das? Respekt das du dich ersthaft mit der EU etc. Richtlinien/Ideen/Wahnsinn auseinander gesetzt hast. Ich empfinde diese ganzen EU Richtlinien/ Gesetze in vielen Punkten als totaler Schwachsinn. Siehe zB. neue KFZ-Papiere. Also ich bleib bei meiner "Stammtischparole" (...und bezahl dann die Tickets) Gruss Niels |
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Höxter öfter mal was Neues! Beiträge: 1403 Geschlecht: User ist offline |
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Die Idee mit der Anfrage des ganzen Rudels zweks eines Umbausatzes finde ich schon nicht schlecht! Vielleicht hat ja jemand Bezieungen zu solchen Umbau Freaks! Könnte nicht der Dachverband anfragen wie die Bestimmungen für Klappscheinwerfer Autos aussehen sollen oder vielleicht sogar eine Sondergenehmigung beantragen das speziell der Gt mit Standlichtam Tage fahren darf? Mit Lampen offen fahren wär für mich sicher ein Grund den GT abzugeben! "Es wird Wagen geben die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Kraft daher fahren" (Leonardo da Vinci 1452 - 1519) |
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Hamburg Beiträge: 517 Geschlecht: User ist offline |
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Moin, wir sollten erst einmal warten was letztendlich da herauskommt. Vielleicht gibt es ja Sondereglungen, denn es gibt zum Beispiel ja auch Fahrzeuge die legitim keine Gurte haben, von der ASU befreit sind, oder unzählige andere Dinge. Zu Not dann nur noch Nachts fahren, da braucht man kein Taglicht. gtler |
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Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo, schau mal im Conradkatalog, die sind zwar eine teilweise eine Apotheke, aber da habe ich meine Lampen her. Nennen sich wirklich "Tagfahrlicht", Conradshop-Artikelverlinken geht nicht, also bei denen in die Suchmaschine. Dort gibt es zwei Formen. Ernsthaft kaufen würde ich aber als Verbraucher erst, wenn der Beschluß endgültig durch ist. Angebaut werden die Dinger mit den mitgelieferten Wackelhalterungen, das ist eigentlich nicht brauchbar, hier kann man sich aber leicht einen anständigen Halter biegen, den man auch ordentlich an einer original vorhandenen Schraube verschrauben kann, bohren würde ich dafür jedenfalls nicht. Gruß Jürgen |
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Höxter öfter mal was Neues! Beiträge: 1403 Geschlecht: User ist offline |
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Ich denke wenns soweit ist werde ich mein Standlicht umbauen! Irgendwie gehts bestimmt! Zusatzscheinwerfer kommen bei mir nicht dran! "Es wird Wagen geben die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Kraft daher fahren" (Leonardo da Vinci 1452 - 1519) |
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thaleischweiler easy skanking Beiträge: 864 Geschlecht: User ist offline |
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schliese mich hier voll unserem kardinal an. habe mir auch schon meine gedanken gemacht und mir überlegt wenn es soweit ist einfach in den reflektor eine zweite fassung und leuchtmittel einzubauen. mit dem anschluß würde ich mich an manfred wenden.(er kennt ja seine kabel am besten) aber ich warte natürlich auch erst mal ab wie es kommt. zuerst wollte ich noch ein zweites paar zusatzscheinwerfer anbauen. meine lampen bleiben über tag auf alle fälle ebenfalls zu karsten Hooroo Karsten * GT-Stammtisch Saar / Pfalz * www.gtstammtisch.de |
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Höxter öfter mal was Neues! Beiträge: 1403 Geschlecht: User ist offline |
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Hauptsache der TÜV schreibt keine Mindesthöhe dieser Scheinwerfer vor! Ist ja mit allem zu rechnen! Alternativ gäbe es ja noch Strahler fürs Dach! Colt Sievers läßt grüßen! "Es wird Wagen geben die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Kraft daher fahren" (Leonardo da Vinci 1452 - 1519) |
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Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo, die Bemaßung der Tagfahrlichter findet man auch in der Bedienungsanleitung auf der Conrad-Seite. Die Idee mit dem Standlicht ist so schlecht nicht, doch die 40Watt Lampenleistung müssen wir halt herbringen. Vielleicht wäre es auch machbar, einen zweiten Satz Fernscheinwerfer anzubringen, von denen dann einer auf TFL durch Tausch der Lampe gegen diese Nachrüstdinger vorgenommen wird. @Niels: Welche PKW sind von der Anschnallpflicht ausgenommen (ab Bj. 1970 bitte, vorherige Modelle haben oft die dazu nötigen eingeschweißten Gewinde nicht und können nur bedingt nachgerüstet werden)? Soweit Gurte bauartbedingt möglich und bei Erstausrüstung dabei waren, gilt die Anschnallpflicht für PKWs ausnahmslos. Eine der wenigen Ausnahmen für Erwachsene ist: ärztliches Gutachten (Sonderfälle mit Problemen im Brustkorbbereich) oder Ausnahmefälle in Verbindung mit einer Körpergröße unter 150 cm (und selbst das dürfte heute überholt sein). Der zweite Spiegel bezog sich auf Motorräder und ist seit EZL 1990 durchgehend Pflicht. "Licht am Tag" ist bei allen Motorrädern gesetzlich festgelegt und wird mit 40 Euro Bußgeld belegt. Fürs Auto wirds nicht billiger, das Ticket. Gruß Jürgen |
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Köln 39 Jahre GT sind noch nicht genug Beiträge: 464 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo, also ich denke mit dem Umrüsten unserer Fernscheinwerfer wird das nicht so einfach. Zumindest auf EU-Ebene gibt es da schon klare Vorschriften, wie z.B. Prüfzeichen auf der Streuscheibe. Aber ich denke auch, daß man hier die nationale Entwicklung erst mal abwarten sollte. Gruß, Henry Tagfahrlicht Gesetzliche Bestimmungen Spezielle Tagfahrleuchten sind zulässig. Eindeutige Rechtslage – trotzdem Unsicherheit bei Polizei und technischen Prüfinstanzen. Wer tagsüber mit Licht fährt, das aus zwei separaten Tagfahrleuchten im Stoßfänger kommt, kann Pech haben: Dieses Plus an Sicherheit stößt bei manchen Ordnungshütern auf Unverständnis. Dafür gibt es aber keinen Grund: Die europäische Rechtslage ist eindeutig. Das Fahren mit Licht am Tag ist in allen skandinavischen und weiteren europäischen Ländern (etwa in Italien, Polen) inzwischen Pflicht, in vielen anderen Ländern (darunter auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu. Darüber hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO (PDF, 62 kB) zum 31. Oktober 2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig. Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination “RL” im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe. Hella hat solch kompakte und energiesparende Tagfahrleuchten zum Nachrüsten entwickelt und auf den Markt gebracht. November 2005 |
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A2013 Göllersdorf Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes Beiträge: 1651 Geschlecht: User ist offline |
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Hi Leute! Schon aus optischen Gründen möchte ich mit geschlossen Scheinwerfern fahren. Gefällt mir persönlich besser. Aber Gesetz ist nun mal Gesetz. Bei Hella gibt es 2 Varianten zum Anbau (oval und fast rund) und ein paar fahrzeugspezifische Lösungen. Für uns sind natürlich die "runden" interessant. Preis ca. 80 Euro. Die passen leider nicht zwischen die Hörner und die bestehenden Zusatzscheinwerfer. Also bleibt nur die Möglichkeit sie "ins Maul" - also in den Lufteinlass - zu montieren. Da ist aber ein Mindestabstand von ich glaube 600 mm zwischen den Leuchten wohlgemerkt vorgeschrieben. Mindesthöhe Unterkante Tagfahrleuchte ist 250 mm. Mehr darüber unter http://www.hella.com/produktion/HellaAT/...agfahrlicht.jsp Falls der Link von mir falsch importiert wurde, einfach unter www.hella.com nachsehen. Gruß Peter Gruß Peter GT-Stammtisch Saar/Pfalz |
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Interlaken CH - Berner Oberland Beiträge: 1044 Geschlecht: User ist offline |
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@Juergen Ich wollte damit andeuten, dass ich es sehr witzig und ausserdem typisch deutsch empfinden würde, wenn man einen 69er C-Rekord fährt, der keine Anschnallpflicht hat und auch keine originalle Anschnallgürte, dafür aber irgend- welche "Taglichtfunzeln" aus Plastik im Chromkühlergrill. |
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