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Münsterland
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Spaß mit der Zulassungsstelle
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Datum:24.05.06 14:27 IP: gespeichert
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Hallo GT-Gemeinde.
Ich hatte heute wiedermal Spaß mit der Zulassungsstelle.
Folgender Fall:
Ich möchte mit einem zugelassenem und versicherten Fahrzeug
in das ich einen leistungsstärkeren Motor eingebaut habe
Probefahrten und Fahrten zum TÜV machen.
Bei nicht angemeldeten Fahrzeugen ist in so einem Fall ein
Kurzzeitkennzeichen zu wählen, für das u.a. eine Versicherungs-
doppelkarte erforderlich ist.
Bei angemeldeten Fahrzeugen erlischt die Betriebserlaubnis
und der Versicherungsschutz durch den Einbau des
leistungsstärkeren Motors.
An dieser Stelle ein Kurzzeitkennzeichen zu wählen würde
durch die erforderliche Versicherungsdoppelkarte zu einer
Doppeltversicherung führen. Dieses ist laut SVZO nicht statthaft.
Meine Zulassungsstelle weiss im Moment keinen Rat.
Sie geht in Klausur und wird sich wieder bei mir melden.
Gruß
Jürgen
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Mitglied
Losbergsgereuth/Ufr.
irgendwann wird er fertig
Beiträge: 167
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RE: Spaß mit der Zulassungsstelle
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Datum:24.05.06 14:58 IP: gespeichert
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KLASSE!
ronny
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Saarland
Beiträge: 2212
User ist offline
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RE: Spaß mit der Zulassungsstelle
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Datum:24.05.06 14:59 IP: gespeichert
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Hallo Jürgen.
Schöne deutsche Bürokratie...
Wahrscheinlich kommt die Zulassungsstelle mit dem Hinweis, dass Du dein Auto erstmal stillegen musst (da es ja keine Betriebserlaubnis hast) und dann mit Kurzzeitkennzeichen erstmal zum Tüv musst, um eine neue Betr.-Erlaubnis zu erlangen....
Könnt ich mir zumindest mal so vorstellen.
Lass und mal wissen, wenn´s was Neues gibt!
Gruss vom Lück Gruss vom Lück
*GT-Stammtisch Saar/Pfalz*
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Mitglied
Interlaken CH - Berner Oberland
Beiträge: 1044
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RE: Spaß mit der Zulassungsstelle
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Datum:24.05.06 15:11 IP: gespeichert
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Ruf deine Versicherung an ob du zum TüV fahren
kannst und ob dann Versicherungsschutz besteht.
Die Leistungssteigerung würde ich ggf. eh der
Versicherung melden. Hat meist keine Folgen da
diese nach der Schlüsselnummern gehen.
Es gibt/gab? sogar eine Klausel das du mit den
alten KFZ-Schildern ohne offizielle Anmeldung
zum TüV/ASU fahren darfst, da du diese ja zur
Anmeldung benötigst.
Ich würde das einfach machne...Feierabend.
Mehr als fragen kannst du auch nicht.
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Mitglied
78247 hilzingen
GT forever
Beiträge: 2389
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RE: Spaß mit der Zulassungsstelle
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Datum:24.05.06 19:20 IP: gespeichert
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hallo
so wie niels das schreibt habe ich es bis jetzt immer gemacht.
gruß dieter GT-Stammtisch Saar/Pfalz
Bodensee
www.gtstammtisch.de
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Mitglied
bei Regensburg
Beiträge: 837
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RE: Spaß mit der Zulassungsstelle
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Datum:24.05.06 20:15 IP: gespeichert
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Ich habe das bislang immer so gehalten, dass ich mir einen TÜV-Termin für die Eintragung habe geben lassen. Bin sogar schon mal auf dem Weg von zu hause zum TÜV von den Sheriffs aufgehalten worden. Nachdem ich ihnen erklärt habe, dass ich unterwegs zur Abnahme beim TÜV bin, haben sie mich ohne Wenn und Aber von dannen ziehen lassen. Sie haben nur notiert wann und bei welchem Tüv die Abnahme sein soll. Damals gings da um eine andere Rad/Reifenkombi, es dürfte sich aber bei anderen, eintragungsfähigen Änderungen genauso verhalten. Sicherheitshalber würde ich meinen Versicherungsvertreter informieren und da Grünlicht holen.
P.S.: Auch bei einem Kurzzeitkennzeichen fährst übrigens eng genommen ohne Versicherungsschutz, da ja auch diese Fahrzeuge der StVO entsprechen müssen. Never Touch A Running System!!!
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Mitglied
Münsterland
Beiträge: 61
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RE: Spaß mit der Zulassungsstelle
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Datum:27.05.06 10:53 IP: gespeichert
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Hallo.
Fahrten direkt zum TÜV sind trotz erloschener Betriebserlaubnis tatsächlich erlaubt.
Probefahrten allerdings nicht.
Das Fahrzeug abzumelden um dann mit Kurzzeitkennzeichen Probefahrten zu machen
ist eine Möglichkeit, wenn auch eine Haarstreubende.
Die Zulassungsstelle würde mir trotz schon vorhandener Zulassung ein Kurzzeitkennzeichen
geben, ich muß nur eine Versicherung finden, die mir in so einem Fall eine Versicherungs-
doppelkarte gibt.
Somit ist es ein Versicherungsproblem und kein Zulassungsproblem.
Montag werde ich mal zu meiner Versicherung gehen....
Gruß
Jürgen
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