Datum:
24.12.24 00:06 Willkommen Gast |
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Das Opel GT Forum alles was sonst nirgends passt (Moderatoren: ) H-Kennzeichen in Gefahr!!!!!!!!!!! |
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Autor | Eintrag | |||||
Kassel -Hessen- Alles war schwierig, bevor es einfach wird! Beiträge: 43 Geschlecht: User ist offline |
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Nachtrag zum Thema in Form eines aktuellen Rundschreibens, (der Oldtimerfreunde Heidelberg) welches ich heute per eMail erhalten habe und zur allgemeinen Kenntnisnahme einstelle: Jetzt auch AUS für das H-Kennzeichen? ================================================== Eine neuerliche drastische Verschärfung droht uns Oldtimerfreunden beim H-Kennzeichen. Unter der Hand sollen die Kritierien zur Anerkennung entscheidend verschärft werden. Vielen Dank für die Zusendung der Info, die offenbar auf einer Deuvet-Verlautbarung beruht. Ich kann nur die Empfehlung unterstreichen, den Deuvet in seinem bemühen zu unterstützen und Druck zu machen auf die Politiker. Die kalte Abfuhr via Richtlinie hat den großen Nachteil, dass es schwer wird, die Bevölkerung und die Politiker für uns zu gewinnen. Wer noch einmal den aktuellen Stand nachlesen will, findet ganz unten einen Link mit dem bestehenden Anforderungskatalog des TÜV-Süd auf unserer Homepage. Hier folgt der Text der Information: Über 120.000 aller H-Kennzeichen akut gefährdet! Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) überarbeitet aktuell den Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen. Die Arbeitsgruppe Novellierung § 19 StVZO unter Federführung von Hans-Dieter Hesse, Referat S 33 will die Anforderungen zur Erlangung des H-Kennzeichens drastisch verschärfen. Die Neuregelung würde nicht nur Halter von Oldtimern mit H-Kennzeichen betreffen. Auch historische Kraftfahrzeuge, die ein Rotes 07-Kennzeichen erhalten sollen, müssen sich nach Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung zum 01.03.2007 der gleichen Begutachtung unterwerfen. Jedes Fahrzeug welches ein H-Kennzeichen erhalten soll, muss sich zunächst einer Eingangsuntersuchung unterziehen. In diesem Gutachten wird neben der Authentizität des Fahrzeuges aktuell auch mindestens eine Zustandsnote 3 auf einer schulnotenähnlichen Skala von 1 bis 5 gefordert. Zwischen dem jetzigen Zustand 2 und dem aktuell minimal erforderlichen Zustand 3 soll eine weitere Zustandsnote eingeführt werden. Dann wird es erforderlich sein, statt der alten Note 3 nun die erheblich schärfere neue Norm einzuhalten. Der Status Quo: Der alte Zustand 3 beschreibt einen gebrauchten Zustand mit normalen Spuren der Jahre. Kleinere Mängel sind zulässig. Sofortige Arbeiten dürfen nicht erforderlich sein. Durchrostungen dürfen nicht vorhanden sein. Zusammengefasst wird der Zustand 3 mit "nicht schön, aber gebrauchsfertig". Die Planung: Der neue Mindeststandard für die Erlangung des H-Kennzeichens verlangt erheblich mehr. So muss sich der Oldtimer in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden. Er darf maximal leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Reparaturen oder Unfallschäden dürfen nicht erkennbar sein. Zusätzlich ist geplant die Überprüfung des Zustandes in die turnusmäßige Hauptuntersuchung zu integrieren. Eine Nichteinhaltung der erforderlichen neuen Zustandsnote soll im Ergebnis zu einem Wegfall der H-Zulassung und damit zu einem Verlust der steuerlichen Förderung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes führen. Der Hintergrund: Die Kfz-Steuer fließt den Bundesländern zu und die öffentlichen Kassen sind leer. Die Neuregelung wird daher nicht zuletzt auf Betreiben der Landesfinanzministerien erfolgen. Zu dem steigt die Zahl der Fahrzeuge über 30 Jahre stetig - sowohl absolut als auch anteilsmäßig am Gesamtkraftfahrzeugbestand. Auch das Durchschnittsalter aller zugelassenen Fahrzeuge steigt seit Jahren kontinuierlich an. Dies ist allerdings nicht nur auf Verbesserungen an Karosserie und Technik, sondern vor allem auf die zunehmend schwierigere wirtschaftliche Situation in der Bevölkerung zurückzuführen. Zu dem ist man im BMVBS ganz bewusst darauf aus Oldtimer erster und zweiter Klasse zu schaffen. Nach Hans-Dieter Hesse kann es nicht reichen, dass ein Oldtimer neben der Authentizität nur die normalen Kriterien einer Hauptuntersuchung erfüllen muss. Vielmehr soll das H-Kennzeichen künftig den Unterschied zwischen einem erhaltungswürdigen Oldtimer und einem über 30 Jahre altem Gebrauchsfahrzeug veranschaulichen. Der zeitliche Horizont: Die Einführung der neuen Klassifizierung soll mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung zum 01.03.2007 erfolgen. Das Problem: Beim Anforderungskatalog zum H-Kennzeichen handelt es sich um eine Richtlinie. Sie passiert damit weder Bundestag noch Bundesrat. Der aktuelle Anforderungskatalog wurde vor dem Inkrafttreten den Landesverkehrsministerien zwecks Zustimmung vorgelegt. Darauf will das BMVBS nach Auskunft von Hans-Dieter Hesse diesmal verzichten. Den Bundesländern soll kein Mitspracherecht beim neuen Anforderungskatalog eingeräumt werden. Die fehlende Einbindung der Politik und der Landesverkehrsministerien führt dazu, dass die Handlungsspielräume eine solche Regelung zu verhindern sehr gering sind. Der Schaden: Nach Schätzung mehrerer Experten könnten bis zu 80 % aller Oldtimer, die heute ein H-Kennzeichen haben künftig leer ausgehen und damit vom Oldtimer zum alten Gebrauchsfahrzeug mutieren. Der finanzielle Schaden für die Oldtimerszene wäre beträchtlich. Nach Schätzungen ist die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes mit jährlichen, steuerlichen Mehrkosten von 44 Millionen Euro verbunden. Der wirtschaftliche Gesamtschaden in Bezug auf Handel, Werkstätten, Zulieferindustrie, usw. ist bislang überhaupt noch nicht abzuschätzen. Dies wird sich gravierend negativ auf die Darstellung der Geschichte der Automobilnation Deutschland auswirken. Bereits heute sind Oldtimer nur selten in der Öffentlichkeit zu sehen. Eine Erhöhung der Betriebskosten in diesem Umfang, wird die Erhaltung vieler Oldtimer so erschweren, dass etliche Zeitzeugen der Automobilgeschichte keine Zukunft mehr haben. Zu dem werden Oldtimer entsprechend ihrer geringen Nutzung bereits aktuell überproportional besteuert. Ein Wegfall der steuerlichen Förderung der weitaus überwiegenden Zahl der Oldtimer, würde diese steuerliche Benachteiligung nochmals verstärken. Die neue Regelung gewährt nur noch restaurierten Fahrzeugen eine H-Zulassung. Oldtimern mit Patina, die überhaupt erst Automobilgeschichte anschaulich machen, würde künftig der Oldtimerstatus verwehrt. Zu dem würde eine Integration der Überprüfung der Zustandsnoten in die Hauptuntersuchung zu einem unhaltbaren Tourismus der Oldtimerbesitzer von Überwachungsorganisation zu Überwachungsorganisation führen, da die Halter auf die positive Begutachtung des Zustandes zwingend angewiesen wären. Was zu tun ist: Der DEUVET wird sich umgehend mit allen Finanz- und Verkehrsministerien in Bund und Ländern in Verbindung setzen und zu den dramatischen Auswirkungen einer solchen Neuregelung für die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes Stellung beziehen. Was man selber tun kann: Die Ansatzpunkte eine solche Regelung in Politik und Verwaltung zu stoppen sind wie beschrieben nicht sehr ergiebig. Um ein möglichst breites Spektrum der Unterstützung für unsere schwierige Arbeit zu gewinnen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir möchten hiermit alle Oldtimerenthusiasten, -besitzer und -fans auffordern Ihrerseits zusätzlich tätig zu werden. Schreiben oder mailen Sie an Bundesverkehrsminister Tiefensee. Setzen Sie Ihre regional zuständigen Bundes- und Landtagsabgeordnete von dem Problem in Kenntnis. Schaffen Sie so die notwendige Sensibilität auf allen Ebenen. Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut muss für die Oldtimerszene, für die Allgemeinheit und als Zeitzeuge unvermindert erhalten bleiben. Link TÜH Süd Anforderungskatalog *** ... 1962, Projekt 1484, ...ein neues sportliches Coupe´soll in Rüsselsheim entwickelt werden ... *** |
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achern was nicht passt wird pasend gemacht Beiträge: 24 Geschlecht: User ist offline |
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hai leute habe von der sache gehört finde ich erlich gsagt scheise ich wil ja nicht deutschland belidigen aber diese scheis hur...söhne diese ba...rde sollen sich alle in denn arschf... mal erlich wir rackern uns einen ab stecken 20,000 euro in unsere heis gelibte kiste ja und dann son sch..ss leute wir müssen was tun |
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Hambühren/Celle Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! Beiträge: 1169 Geschlecht: User ist offline |
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Was war den das<img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´><img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´><img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´><img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´><img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´><img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´><img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´><img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´> Carsten |
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Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
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Stimmt, wir sollten was tun. Das fällt mir mit Deinem Beitrag einmal mehr auf. Grüße Jürgen |
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Kassel Um klar zu sehen, genügt oft schon ein Wechsel der Blickrichtung! Beiträge: 445 Geschlecht: User ist offline |
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Zitat: Stimmt, wir sollten was tun. Das fällt mir mit Deinem Beitrag einmal mehr auf. Grüße Jürgen ____________________ Vollste Zustimmung da sollten wir dringend etwas tun !!! Kassel grüsst ... Thomas *** Opel GT Freunde Kassel *** |
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Schleswig-Holstein Beiträge: 414 Geschlecht: User ist offline |
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Zu der Debatte: -Laut Artikel in der neusten Markt: Bestandschutz für bereits vergebenen H-Kennzeichen. - Größerer Ermessensspielraum für die Prüfer. Hat natürlich Vor- und Nachteile. - Prüfung nicht mehr nur durch TÜV/Dekra. Könnte mit obigem Punkt aufgrund der Wettbewerbssituation Vorteile bringen. - Hintergrund der ursprünglichen Verschärfungsaktion war, dass demnächst tausende verhurte Alttagswagen ala Golf II 30 Jahre alt würden und somit H-fähig würden. Das kann wohl auch nicht Sinn der Sache sein. Ich persönlich finde auch, das nach wie vor gewisse Standards gehalten werden müssen. Das H steht ja für "historisch" und nicht für "steuersparen". Daher finde ich auch die neue Regelung nicht gut, dass Umbauten erlaubt sind, wenn sie in den ersten 10 Jahren hätten gemacht würden können (im Gegensatz zum momentanen "gemacht wurden") Gruß Dirk [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von DirkGT am 21.08.06 um 10:12 geändert |
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Hambühren/Celle Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! Beiträge: 1169 Geschlecht: User ist offline |
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Hallo Dirk, ich wiederum begrüße diese Regelung sehr. Dem historischen Rallye-Sport kommt diese Regelung sehr entgegen. Aber auch im Alltag sind so Nachrüstungen von Teilen am Fahrzeug möglich, die vorher nur mit einem zugedrückten Auge eingetragen wurden, den Wagen aber in der Sicherheit und Alltagstauglichkeit fördern. Ich denke da beim GT speziell an Wattgestänge, Zugstreben usw. Weiterhin können so auch neuere Teile verwendet werden, um einen Wagen instandzusetzen, wenn die originalen Teile nicht ohne Weiteres zu bekommen sind. Gruß Carsten |
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Nähe Regensburg You don\'t need to fear the 200HP below the seat, you need to fear the one donkey sitting on top of it Beiträge: 1784 Geschlecht: User ist offline |
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[quote]Zu der Debatte: -Laut Artikel in der neusten Markt: Hintergrund der ursprünglichen Verschärfungsaktion war, dass demnächst tausende verhurte Alttagswagen ala Golf II 30 Jahre alt würden und somit H-fähig würden. Das kann wohl auch nicht Sinn der Sache sein. Ich persönlich finde auch, das nach wie vor gewisse Standards gehalten werden müssen. Das H steht ja für "historisch" und für "steuersparen". Daher finde ich auch die neue Regelung nicht gut, dass Umbauten erlaubt sind, wenn sie in den ersten 10 Jahren hätten gemacht würden können (im Gegensatz zum momentanen "gemacht wurden") Hi , also mein erster GT war ein eben solches Spaßmobil, er hatte sogar einen selbstgebauten Liegesitz Golf II hat noch ein bissl Zeit für das H aber warum denn nicht. Wenn ich einen guterhaltenen sehe, seh ich mir auch den an. Auch die Gölfe werden rapide weniger.Gleiches Recht auch für die "Schande " der späteren Geburt. An Zuverlässigkeit über mehr als 400.TKM bei mir bewiesen - nicht zu toppen. Das H bedeutet nun mal ab Baujahr 76. Die Autoindustrie und der Gesetzgeber haben emsig dafür gesorgt, daß fast nicht übrig ist. Wie viele Capri aus Opabesitz ab dem Zeitalter des Kat-Wahnsinn in der Presse landetet möchte ich garnicht wissen. Die neue Regelung wird dem Sinn des Ganzen sicherlich gerecht.Und auch gut, wenn ich die BBS E30 eingetragen bekomme, für die ich vor 20 Jahren als "Nichtfordfahrer" in der Flensburger Hitliste als Spitzenreiter geführt worden wäre. Solong Baker Gruß Stephan |
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Braunschweig Nur fliegen ist schöner! Aber wer mag schon Fliegen? Beiträge: 1444 Geschlecht: User ist offline |
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Das der Gesetzgeber hier wieder einmal seine "Schublade" wieder aufgezogen hat, um irgendwie an mehr Steuergeldern zu gelangen, ist eine sehr einfache und populäre Maßnahme, die sich leider bis hin zur Umsetzung nicht zu verhindern lässt. (siehe Mwst./Regensteuer/Gewerbesteuer/Spritsteuer etc.) Es fällt ihnen dabei leicht, ohne aber auch nur an irgendwelche "Bummeränge" zu denken. Das hier die neue Planung der H-Kennzeichenregelung auch einen negativen Katzenschwanz wirtschaftlicher Natur mit sich trägt, scheint niemanden zu interessieren. Jedoch sollte aber klar sein, dass Fahrzeuge, die etwa 10 Jahre nach dem Produktionsende in irgend einer Weise so umgebaut wurden, dass sie dem Gedanken "historisch wertvolles Kulturgut" nicht mehr entsprechen oder aber nicht mehr entsprechen werden, den Anspruch auf Erhalt oder auch Behalt eines H-Kennzeichen mit höchster Wahrscheinlichkeit verlieren oder nicht bekommen werden. Könnte mir aber vorstellen, dass es auch hierbei wieder Ausnahmeregelungen geben wird. Zumindest für diejenigen "Oldtimer", die bereits ihre Eintragung erhalten haben. Eine Frage tut sich für mich aber dennoch auf: Irgendwie kann man ja vielleicht Verständnis zeigen, dass die Anzahl " der älter als 30 Jahre- Autos" zunimmt und man dafür Steuer, d.h. mehr Steuern in die Gemeinden scheffeln möchte. Was sind das aber für Fahrzeuge, hier gemeint Autos? Also ich habe mich letzten Sonntag beim Sparziergang über meine Reaktion selbst überrascht, als dass da "plötzlich" ein Manta B in blau, scheinbar recht originalbelassen, an uns vorbei fuhr und ich zu den anderen sagte: "oohh, guck mal, ein Manta!" So ein Fahrzeug soll kein H bekommen? Versteh ich nicht. Und letzlich stellt sich für mich die Frage, warum der Einbau eines Wattgestänge nicht gleichzusetzen ist, wie dem des Einbau eines Katalysators. Kat´s gibt es doch erst seit etwa 25 Jahren. Will meinen, wenn es GT´s unter uns gibt, die sonst recht original sind, aber in der Panik der 80er Jahre, einen Kat nachgerüstet haben, sollen diese nun eventuell kein H-Kennzeichen erhalten? Kat´s sind doch nun wahrhaftig kein "zeitgemässes Tuning". Jedoch glaube ich, dass Fahrzeuge, sofern dieser Massnahmenkatalog jemeils greifen wird, es eher die Autos "treffen" wird, die in Wacken, Oschersleben, Luckau und Co. immer wieder mal zu sehen sind. Das könnte dann auch einen Teil unserer Gemeinde treffen, so zum Beispiel die Fraktion der 16V-Umbauten. Oder diejenigen, die ihren GT in der Karosserie so stark verändert haben, dass dieses nicht mehr "rückbaubar" ist, so zum Beispiel die "Cabriofraktion" (sorry Oepfel) Ich weiß den Einsatz des Deuvet zu schätzen, dass sollten wir alle. Ich werde die Dinge weiter verfolgen und gegebenen falls berichten, sofern nicht einer von Euch mit seinem Posten schneller ist. Stoni via SKYPE : legato1970 |
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