Datum:
22.12.24 19:59 Willkommen Gast |
|
Das Opel GT Forum alles was sonst nirgends passt (Moderatoren: ) Fahrbahnbreite |
|
Autor | Eintrag | |||||
Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
Hallo, es gibt doch eine Regel (in der Straßenverkehrsordnung?), die beschreibt, wie breit der Restfahrstreifen beim Parken bleiben muß. Aus dem Gedächtnis würde ich sagen, das waren mal 3 Meter, aber ich finde die Regelung dazu nicht. Hat die Jemand griffbereit? Gruß Jürgen |
||||||
|
||||||
78247 hilzingen GT forever Beiträge: 2389 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
Hallo Jürgen Goggle sollte Dir die Antwort geben können. (Fahrbahnbreite beim Parken). Wenn es das ist was Du meinst, dann ist die Sache doch ein bißchen kompliziert. Gruß Dieter GT-Stammtisch Saar/Pfalz Bodensee www.gtstammtisch.de |
||||||
|
||||||
OPEL-Stadt Kaiserslautern --- GM kills Opel --- Beiträge: 603 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
lies mal: " ... Es heisst im §41 StVO: Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt. (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php) Die Regelung für die Restbreite bezieht sich ausdrücklich auf das Parken auf der Fahrbahn. Die markierte Parkfläche zählt aber, genau wie der Gehweg und der Radweg, nicht zur Fahrbahn. ... " vllt hilft´s dir ... Gruss Gerald * GT-Stammtisch Saar / Pfalz * www.gtstammtisch.de |
||||||
|
||||||
Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
Hallo, stimmt, google findet Infos, in der STVO finde ich sie jedoch nicht. STVO sagt nur etwas über "enge Stellen" aus, google findet die Breitenangabe für den verbleibenden Restfahrstreifen von 3 Metern. Gruß Jürgen |
||||||
|
||||||
Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
Hallo Gerald, ich finde die 3 Meter in der STVO nicht. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php Gruß Jürgen |
||||||
|
||||||
Itzehoe 4 Jahre GT sind noch nicht genug Beiträge: 1327 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
Es sollen wohl genau 3,05m sein.Habs in der STVO aber auch nirgends gefunden. Vielleicht gibts da auch noch Unterschiede Innerorts, Außerorts, Autobahn,usw... Gruß,Tim Ich schreibe immer meine eigene Meinung.Man möge mir verzeihen. |
||||||
|
||||||
Haben ist besser als Brauchen ! Beiträge: 3017 User ist offline |
|
|||||
ich wohne in einer wohnsiedlung die nach legoland aussieht die fahrbahn ist da gerade mal 5 meter breit - wenn nicht weniger also hatten wir einseitig auf dem gehweg geparkt da aber nicht ausdrücklich erlaubt, gabs tickets wir müssen auf der fahrbahn parken, obwohl keine 3 meter verbleiben diese regelung gibt es lt ordnungsamt nicht (mehr) man muß halt so parken, dass man keinen behindert ist ein bischen komplex und bescheuert - jetzt fahren wir über den gehsteig der anderen seite (der natürlich langsam aufgibt)man wird NICHT aufgeschrieben wenn man auf der fahrbahn parkt bekloppt und blödsinnig, ist aber so..... [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Andreas am 02.07.12 um 16:43 geändert __________________________________________________ Lamp in Lamp out Andreas CiC GT Passion Mitglied im Dachverband |
||||||
|
||||||
78247 hilzingen GT forever Beiträge: 2389 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
diese regelung gibt es lt ordnungsamt nicht (mehr) man muß halt so parken, dass man keinen behindert Und da ist der Knackpunkt. Ich würde mir das bescheinigen lassen vom Ordnungsamt. Machen sie aber sicherlich nicht. Wenn Feuerwehr und Rettungswagen nicht durchkommen, hast Du die Arschkarte gezogen. Wird dann sehr teuer. Gruß Dieter GT-Stammtisch Saar/Pfalz Bodensee www.gtstammtisch.de |
||||||
|
||||||
Saarland Beiträge: 2212 User ist offline |
|
|||||
Die 3 Meter findest Du auch nirgends fest geschrieben (zumindest hab auch ich nichts gefunden) Rein rechnerisch sind es wohl auch 3,05m. Ergibt sich aus §32, maximale Fzg-Breite 2,55m. Ein seitlicher Sicherheitsabstand wird mit 25cm pro Seite veranschlagt. Gruss vom Lück *GT-Stammtisch Saar/Pfalz* |
||||||
|
||||||
Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
Nabend, will das Rätsel mal lösen. Ich habe eine Stichstraße zu meinem Grundstück, die nur ich benutze. Die Straße ist 4 Meter breit Nu isses aber so, daß ich, wenn ich mit meiner Verschleißkarre heimkomme, keinen freien Garagenplatz mehr habe (wie auch <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/smiley.gif border=0 alt=´smile´> irgendwie ist alles voll) Also steht der Eimer in der Stichstraße, aber ich kann eigentlich Niemand behindern, weil Niemand rein und raus muß, außer ich. Und das praktiziere ich seit 1986. Doch nun störts Jemanden, den das eigentlich garnix angeht. Gruß Jürgen |
||||||
|
||||||
Saarland Beiträge: 2212 User ist offline |
|
|||||
Führt denn die Stichstrasse nur zu Deinem Grundstück? Du behinderst dann ja höchstens die Feuerwehr, wenn der Porsche brennt Mal im Ernst: Könnte aber doch als "Wendehammer" ausgelegt werden, den Du somit blockierst? Gruss vom Lück *GT-Stammtisch Saar/Pfalz* |
||||||
|
||||||
Haben ist besser als Brauchen ! Beiträge: 3017 User ist offline |
|
|||||
war bei uns genauso hast du evtl mal wieder eine halbe kettensäge unvorschriftsmäßig entsorgt ? at dieter: genauso wars bei uns auch der tüp wand sich wie ein aal, rutschte wohl auf seinem sessel herum und gab nur platidüden von sich sie müssen eben..... jetzt fahren alle über den bordsteig der anderen seite - nagelneu und von uns allen bezahlt - und der ist natürlich schon kaputt jetzt schrift haste von denen niks bekommen früher parkten wir auf unsere seite auf dem gehweg, und durch parken geht ja weniger kaputt als durch fahren besonders müllwagen und konsorten - geht gerade so noch und die leute laufen seit eh und eh auf der strasse nur - jetzt fährt man sie um, weil kein platz zum ausweichen gesunder menschenverstand und behörden.... [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Andreas am 02.07.12 um 22:46 geändert __________________________________________________ Lamp in Lamp out Andreas CiC GT Passion Mitglied im Dachverband |
||||||
|
||||||
Saarland Beiträge: 2212 User ist offline |
|
|||||
....hab mal ein wenig in der Stvo nachgesehen. In Frage kommen evtl folgende Vorschriften: Halten und Parken: Absatz 1: unzulässig an engen und unübersichtlichen Strassenstellen (s.o.) (Da die Stichstrasse ja öffentlicher Verkehrsraum ist, sollte das im Prinzip gelten.) Absatz 3: unzulässig vor Grundstücksein- und Ausfahrten (Eigentlich bei eigenen Einfahrten unsinnig. Eigentlich...) Dagegen halten könntest Du §1,Absatz 2 Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (Und das ist ja wohl der Fall, wenn ausser Dir da keiner durchfahren muss) Gruss vom Lück *GT-Stammtisch Saar/Pfalz* |
||||||
|
||||||
Rost ist ein Arschloch Beiträge: 1140 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
Mahlzeit, die ca. 25 Meter lange Stichstraße führt nur zu meinem Grundstück und ist genaus breit, wie die Hofeinfahrt. Keine weiteren Beteiligten, keine weiteren Verkehrsteilnehmer, außer mal Onkel Toni und Tante Gunda. Die hausansässigen Weiber kommen nach ausreichendem Training am Eimer vorbei und das wars dann schon. Deswegen stehen auch keine Wertgegenstände im Weg. Null Traffic. Lustigerweise hätte ich sogar "Rechts vor Links" wenn ich vorwärts rausfahren würde, aber das interessiert auch keine Sau. Es ist keine Haltelinie angemalt und der Belag ist durchgehend, also keine optische Trennung von der Querverkehrsfahrbahn. Ich warte immer, der Querverkehr fährt immer, als wenn es eine Hofeinfahrt wäre. Der Querverkehr würde auch nie anhalten, die denken alle, das ist eine Hofausfahrt. Nur rückwärts ausfahrend (was ich jeden Tag mache) hätte ich keine Vorfahrt bei Rechts vor Links, weil ich die größere Sorgfaltspflicht hätte. Soll ich das Scheißstück kaufen? Gruß Jürgen [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Juergen am 02.07.12 um 23:09 geändert |
||||||
|
||||||
Haben ist besser als Brauchen ! Beiträge: 3017 User ist offline |
|
|||||
KAUFEN!!!!!!!!!!!! __________________________________________________ Lamp in Lamp out Andreas CiC GT Passion Mitglied im Dachverband |
||||||
|
||||||
78713 Schramberg Beiträge: 312 Geschlecht: User ist offline |
|
|||||
Pass aber auf mit dem Argument "Fahrbahnbreite", bevor Euch das Amt das Parken auf dem Gehweg genehmigt, basteln die ein Parkverbot hin <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/wink.gif border=0 alt=´wink´> [Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Regoe am 05.07.12 um 16:49 geändert Gruß Reiner ================================================= Homepage |
||||||
|
|