Hi,
weiß jemand Bescheid über die Rechtslage bei Verwendung von nachgebauten Sicherheitsteilen wie Führungs-, Trag-, Spurgelenken, kompletten Lenkgetrieben, Bremsleitungen, Bremsschläuchen, Fahrwerksbuchsen aus PU, Sicherheitsgurten etc. für den Straßenbetrieb?
Fakten als der GT noch das Ganzjahresauto für einige war:
1.Bremsbeläge brauchen ABE (immer noch)
2.Bremsleiungen aus Stahl haben wir beim FOH selbst gebördelt Tüv war zufrieden und wenn sie schön eingefettet waren noch mehr
3. Gelenke, Schläuche und Lenkgetriebe mit Kreuzgelenk waren immer verfügbar
4. Buchsen haben damals noch keinen interessiert, wenn man wollte kaufte man sich neue Querlenker.
5. Sicherheitsgurte waren drin, die originalen ab Werk.
Nachfragen bei Anbietern waren bislang immer ergebnis- bis verständnislos: Zitat "merkt eh keiner". Bei schweren Unfällen schon.
Solong baker Gruß Stephan
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