US-Van-Forum

Thema:
eröffnet von mad-max1661 am 01.10.06 19:06
letzter Beitrag von Laredo am 24.11.06 19:19

1. Re: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von snowwhite am 10.03.05 11:49

ja, ist mir bekannt. um so ärgerlicher, das die jungs manchmal bei der abnahme übertreiben...
2. Re: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von Holger am 10.03.05 20:53

Da schliess ich mich der Meinung von Olli an.Wat wollen die denn überhaupt,nur unser Geld,oder wie.
3. Re: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von B-Van am 10.03.05 21:18

Ja sicher, die wollen doch alle nur unser Bestes und davon immer mehr.
4. Re: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von Bayazzo am 10.03.05 21:22

jo,ich muss da auch mal was zu ablassen was ich am eigenen leib erfahren habe.

der tüv hat 1. keiner ausbauerlaubnis oder öffnungserlaubnis (schwellerverkleidungen fussmatten und was da sonst noch dazu gehört)

2. die von tüv durchgeführte prüfung nach §21,also
hu,nichts damit zu tun ob das fahrzeug verkerstüchtig oder sicher ist.leider habe ich das urteil der landeshauptstadt saarbrücken nicht mehr sonst würde ich dieses zur allgemeinen belustigung hier mal reinstellen.ich war der geschädigte tausch auto gegen motorrad im endeffekt durfte ich als geschädigter noch 1800 dm als wiedergutmachung und auslösung meines mototrrades bezahlen. (der schimmel lacht glaube ich heute noch)
5. Re: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von VanMan am 13.03.05 04:57

Ich amüsier mich wie bolle!
6. Re: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von chuckydmp am 21.03.05 17:12

Hi,
laß den TÜV doch TÜV sein. Diese hyper bürokratische Gesellschaft will doch nur unsere Euronen. Gewährleistung tragen die doch schon gar nicht. Die kriegen doch schon eine Abwehrhaltung wenn die nur einen Ami sehen.
7. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von atok11 am 19.10.06 00:51

also ich weiss jetzt nicht wie das genau mit der haftung ist, aber die verantwortung müssen die in jedem fall tragen.

ein bekannter von meinem onkel war tüvler und ihm wurde die lizenz zum eintragen entzogen weil er immer getönte seitenscheiben und sowas eingetragen hat (liegt ja immer im ermessen des prüfers).

jetzt darf er nur noch asu und hu machen, weiter nichts.


mfg
chris
8. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von BULLDODGE am 19.10.06 01:36

Ich habe in MG schon mehrere Sachen über einen "TÜV-Service" eintragen lassen,bei dem ich beim "normalen" TÜV etliche Hürden hätte nehmen müßen...
Hier waren es 8x15 und 10x15(-43!) mit 225x15 und 255x15 auf einem Pick up ohne Nutzlastveränderung und ohne Tachoangleichung!
---Kein Thema.---
Das gleiche,mit dem Cherokee.
Höherlegung ohne Gutachten!
31x10,5x15?
Kein Problem!
Das nächste,was ich dort machen werde,ich lasse mir ein kleines Kennzeichen und rote Blinker hinten eintragen.

Das ist absolut Pillepalle für die!
9. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von hellas-V8 am 19.10.06 10:55

bulldoge vergiß nicht das es auf den prüfer ankommt...denn wenn er z.b. jetzt noch sidepipes einträgt und jemand verbrennt sich an denen, riskiert der prüfer seine lizenz und damit seinen job.
mein prüfer ist schon ziemlich locker aber was sicherheitsrelevante veränderungen angeht kennt er so gut wie keinen spaß und das finde ich ok so denn es gibt viele die nicht nur sich selber mit gewissen umbaumaßnahmen gefährden sondern ihr gesamtes umfeld.
über das eigene leben und die eigene gesundheit kann jeder für sich entscheiden was er/sie will aber nicht über das leben und die gesundheit anderer......amen
10. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von BULLDODGE am 19.10.06 11:30

Ein Dachgepäckträger,der sicher beladen,alleine schon durch seine vergrößerte Windangriffsfläche ein ganz anderes Fahrverhalten erfordert,braucht nicht eingetragen zu werden.

Ein Lenkrad,z.B.,das den gleichen Durchmesser hat,nur optisch anders aussieht,muß eingetragen werden.


---------------------HALLO!!!------------------
11. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von hellas-V8 am 19.10.06 12:37

ja ok, das ist halt die bürokraten-kacke....aber bei dem lenkrad geht es nicht um den durchmesser sondern um die konstruktion z.b. materialeigenschaften, wie wirkt sich die form auf das lenkvermögen aus und aufprallschutz(verletzungsgefahr) bei einem unfall usw.

und die die sich diese gesetze ausgedacht haben besitzen nicht das einfühlvermögen was diese gesetze für nen hobbyschrauber oder eher gesagt für jeden normalo der sein kfz individuel gestallten möchte bedeutet,weil sie die ganze zeit nicht selber auto fahren sondern chauffiert werden......
12. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von apollo am 19.10.06 12:42

@ Bulldogge

Wenn Du die roten Blinker eingetragen lassen bekommen hast - sag Bescheid.
Ich beame mich sofort zu Dir und wir machen das mit meinem GMC nochmal...

Flasche Whysky ist Dir dann sicher - oder was immer Du trinkst
13. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von BULLDODGE am 19.10.06 12:46

@apollo,
kann noch was dauern.
Weiss noch nicht genau,wann ich da hin fahre.
Werde es aber hier vermelden...

Mit dem Whiskey ist eine gute Idee!
Wird die zusammen geköpft?


Gruß,


Ralf
14. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von Udo am 19.10.06 17:37

Bis wann bekommt mann eigentlich noch den Rammschutz eingetragen?
15. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von BULLDODGE am 19.10.06 23:35

Hi Udo,
guckst du mal eine Rubrik zurück!
"Aus für den Kuhfänger"
16. RE: TÃœV und die Haftung danach

geschrieben von Laredo am 24.11.06 19:19

Zum Glück hat man ja die Freie Auswahl beim TÜV.
Über das Thema Frontbügel ist auch noch nicht das letzte Wort gesprochen denn es gibt ja schon Alternativ Lösungen wie Bügel die bei Aufprall zum Fahrzeug hin anklappen oder die neuesten Ideen
gehen in Richtung Kunststoff Verchrohmt.



Gruss Peter


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