Das Opel GT Forum

Thema:
eröffnet von Projekt-3 am 12.09.08 17:09
letzter Beitrag von Projekt-3 am 13.09.08 11:15

1. Heute beim Tüv H - Zul. + Vollabnahme

geschrieben von Projekt-3 am 12.09.08 17:09

Moin zusammen ,

So heute war ich beim Tüv und habe meinen schwarzen abnehmen lassen ;

Der freundliche Mann hat mich nach positiver Begutachtung etwas erstaunt ,
Er erklärte mir das ich mit der bestandenen H- Prüfung automatisch auch eine frische HU erworben habe und somit eine 21er Abnahme ( Baurat) nicht notwendig sei !
Somit habe ich natürlich weniger Gebühren zu zahlen !
Dies sei einer Änderung der STVZO zu verdanken .

Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Dem Verkehrsamt kann ich jetzt natürlich keine 21er Abnahme vorlegen .

Ich ziehe jetzt daraus den Schluß , das man also wenn man H-Abnahme macht keine 21er mehr braucht und somit das 21er Monopol des Tüv gefallen ist da ja auch andere die H-Abnahme machen dürfen !

Gruß Walter
2. RE: Heute beim Tüv H - Zul. + Vollabnahme

geschrieben von Andreas am 13.09.08 00:57

möglicherweise vom abendlichen kneipengang angeböllert - allerdings versteh ich die aufregung nicht ganz.
eine h - abnahme ist immer eine hu (macht doch keinen sinn, das das fhz historisch korrekt ist aber nicht fahrbereit) - und in zwei jahren müßt ihr doch eh wieder hin zur hu ??!!
3. RE: Heute beim Tüv H - Zul. + Vollabnahme

geschrieben von Projekt-3 am 13.09.08 08:26

Moin ,

Felix hat mich verstanden ,

Warum es mich erstaunte ,
2006 war ich bei dem gleichen Prüfer vorstellig ,gleiche Ausgangsbasis :
Fahrzeug mehrere Jahre abgemeldet ,mein Wunsch Wiederzulassung mit H-Zulassung .
Ich mußte damals erst die 21er bestehen und dann noch die 23er ( H-Abnahme ) zusätzlich .
Bedeutete 2x Gebühren
Das gibt es so nicht mehr .

Gruß Walter
4. RE: Heute beim Tüv H - Zul. + Vollabnahme

geschrieben von Pegasus GT am 13.09.08 09:02

Ich war ja am 04.09. beim TÃœV und da wurden auch noch 2 Dienstleistungen abgerechnet

1. Red. Wiederzulassung i.V.§ 23 StVZO
2. Oltimer § 23 StVZO

Da hatte ich eigentlich noch mit kosten für die Eintragungen gerechnet wegen dem 2,2 Motor, Felgen mit Distanzscheiben und dem Auspuff.

Thomas
5. RE: Heute beim Tüv H - Zul. + Vollabnahme

geschrieben von ToFi am 13.09.08 09:40

Tach zussammen,

die sogennante Vollabnahme ist abgeschafft!!! Ich glaube seit Anfang diesen Jahres. Richtig ist auch, daß jede Prüforganistation hierzu berechtigt ist. Auch bei Wiederinberiebnahme ist nur noch die HU erforderlich.

Grüße aus WF

Torsten
6. RE: Heute beim Tüv H - Zul. + Vollabnahme

geschrieben von Andreas am 13.09.08 09:53

Zitat
Tach zussammen,

die sogennante Vollabnahme ist abgeschafft!!! Ich glaube seit Anfang diesen Jahres. Richtig ist auch, daß jede Prüforganistation hierzu berechtigt ist. Auch bei Wiederinberiebnahme ist nur noch die HU erforderlich.

Grüße aus WF

Torsten


richtig
solange es aber einen brief gibt !!!!
7. RE: Heute beim Tüv H - Zul. + Vollabnahme

geschrieben von Ecki am 13.09.08 10:29

..wie sieht es mit Sondereintragungen aus ?
Bleiben die jetzt für immer erhalten ?
8. RE: Heute beim Tüv H - Zul. + Vollabnahme

geschrieben von Projekt-3 am 13.09.08 11:15

Moin ,
Hab da mal folgenden Text gefunden :


Wiederzulassung (§ 14 Abs. 2 FZV)

Wenn ein vor dem 01.03.2007 stillgelegtes oder gelöschtes oder ein nach dem 01.03.2007 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zugelassen werden soll, ist dies unter Beachtung der genannten neuen Regelung möglich:



1. Zuständigkeit nach Hauptwohnsitz

2. Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erhält immer ein neues Kennzeichen. Ausnahme nur bei Reservierung des vorherigen Kennzeichens und Wiederzulassung auf den gleichen Halter.

3. Die "Betriebserlaubnis" erlischt nicht mehr nach 18 Monaten. Die neuen Regelungen gelten hier also auch für nach altem Recht bereits gelöschte Fahrzeuge, die ebenfalls keine Abnahme nach § 21 StVZO mehr benötigen.



gruß Walter


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