Das Opel GT Forum

Thema:
eröffnet von anro71 am 13.03.12 13:22
letzter Beitrag von anro71 am 15.03.12 08:28

1. Paketschaden - wer ist Verantwortlich

geschrieben von anro71 am 13.03.12 13:22

Hallo Kollegen

Da es unter Euch ja einige gibt, die sehr viel Erfahrung beim Paketversand haben, möchte ich mal folgende Frage in die Runde werfen.

Folgendes Szenario
Paket wird durch Versender dem Zustelldienst/Paketversand übergeben.
Paket ist klar mit "zerbrechlich", "Glas", "nicht werfen", deklariert.
Paket wird in D aufgegeben und in ein Nicht-Europäisches Land versendet.
Beim Empfänger kommt die Ware beschädigt an.
Empfänger macht umgehend eine Schadensmeldung beim Zustelldienst/Paketversand in seinem Land.

Da nun eine länderübergreifende Versendung erfolgt ist, wird vom Zustelldienst auf die Vertragslage hinsichtlich Auftraggeber verwiesen.

Dies würde in diesem Fall bedeuten. Der Versender aus D ist der Auftraggeber des Paketzustelldienstes und NUR er kann die Schadensmeldung in die Wege leiten und auch nur über Ihn erfolgt die Schadensregulierung. Der Empfänger und in diesem Fall auch gleichzeitig der Geschädigte hat keine Möglichkeiten.

Meine Fragen:
a) Ist die Regulierung eines Versandschadens nur durch den Versender möglich (ich kenne es eigentlich anders)?
b) Wie sieht das Vertragsverhältnis tatsächlich aus?
c) Hattet Ihr schon ähnlich gelagerte Fälle?

Grüsse
Andreas
2. RE: Paketschaden - wer ist Verantwortlich

geschrieben von GT-Bleppo am 13.03.12 14:23

Hallo
Naja wenn ich ein Paket bekomme und das ist beschädigt hat der Paketzusteller das zu vermerken ...danach würde ich mich auch an Versender wenden wenn was zu Bruch gegangen ist macht man bei jeden Versandhandel auch so . Aber Link DHL steht es bissel anders .
Gruß Andree
Noch ein Link dazu
3. RE: Paketschaden - wer ist Verantwortlich

geschrieben von GT Driver am 13.03.12 15:00

wenn das Paket schon von außen beschädigt ist, läßt man das vom Zusteller dokumentieren. Oder man öffnet sofort und läßt sich den Schaden vom Zusteller schriftlich bestätigen.

Das der Absender die eigentliche Schadensabwicklung macht ist richtig, denn er ist der Vertragspartner. Kommt aber wohl auf den Versender an.

Eine Kennzeichnung Achtung Glas, zerbrechlich usw. hat keinerlei Bedeutung. Meiner Meinung nach sogar im Gegenteil, da lassen manche Paketumlader usw. das Paket extra mal fallen und freuen sich wahrscheinlich wenn es innendrin "klirr" macht. Auch wenn Glas oder sonstiges verschickt wird, muß es eben so verpackt werden damit es den Transport übersteht. Übersteht es den Transport nicht, war es nicht richtig verpackt (so die einfache Versandfirma-Logik) und somit gibt es dann Probleme bei der Schadensregulierung. Der Absender muß die geeignete und versandsichere Verpackung nachweisen, was nicht ganz einfach ist...

Viel Erfolg bei der Schadensregulierung

Gruß
4. RE: Paketschaden - wer ist Verantwortlich

geschrieben von Holger am 13.03.12 16:32

Folgende Frage stellt sich noch: B2B oder B2C Geschäft

B2B ist eigentlich Übergabe an Transportunternehmen gleich Gefahrübergang Empfänger

B2C ist gesetzlich geregelt, Gefahr zu Lasten des Versenders bis zur Übergabe an Empfänger
5. RE: Paketschaden - wer ist Verantwortlich

geschrieben von anro71 am 15.03.12 08:28

Danke Jungs

Eure Antworten helfen mir weiter.
Das mit dem B2B und B2C war mit neu.

Vielen Dank
Grüsse
Andreas


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