Das Opel GT Forum
Thema:
eröffnet von Radnor am [unklar]
letzter Beitrag von opelgt64 am 21.10.11 21:02
1. TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von Radnor am 27.12.04 22:53 |
2. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von Oepfel am 27.12.04 23:41 |
3. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von Struppy am 03.06.05 20:39 |
4. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von AndyS am 23.09.05 09:50 |
5. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von DirkGT am 15.03.06 18:42 |
6. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von Radnor am 15.03.06 21:20 |
Zitat der alte link funktionierte nicht mehr,
7. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von 3 71er Melone am 06.09.11 21:12 |
8. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von Colt Seavers am 23.09.11 14:03 |
9. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von Brandy am 23.09.11 16:44 |
10. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von opelgt64 am 23.09.11 21:32 |
11. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von baker am 24.09.11 08:02 |
Zitat Neueste Richtlinien
12. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von IZ GT33 am 24.09.11 20:53 |
13. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von west am 24.09.11 20:54 |
Zitat
Wenn der Bestandsschutz fällt gibt es eine Menge mehr Autos die wieder den vollen Steuersatz zahlen müssen, und ohne Kat wird´s teuer...
14. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von conrero am 25.09.11 15:45 |
15. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von Der Kardinal am 12.10.11 09:51 |
16. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von Gerald am 12.10.11 12:11 |
17. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von opelgt64 am 21.10.11 19:42 |
18. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen | geschrieben von opelgt64 am 21.10.11 21:02 |
Zitat Ein weiteres Novum: Ein Fahrzeug, welches vor 30 Jahren in den Verkehr kam aber seinerzeit noch nicht zugelassen wurde, bekommt mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem schon ein H-Kennzeichen.