Das Opel GT Forum

Thema:
eröffnet von GT@Remscheid am 01.08.06 10:32
letzter Beitrag von Lück am 01.08.06 17:04

1. AU bei H-Kennzeichen?

geschrieben von GT@Remscheid am 01.08.06 10:32

Hi gtler,

habe da mal ne kleine Frage bezüglich einer AU bei einem H Kennzeichen!
Und zwar wollte ich morgen bei uns zum Straßenamt und den GT endlich auf H-Kennzeichen ummelden lassen!
Nun ist allerdings bei meinem GT schon seit längerem die AU abgelaufen
Allerdings habe ich gehört das Fahrzeuge mit einem H-Kenzeichen angeblich keine AU mehr benötigen?!
Andernfalls wie soll ich vorgehen falls ich doch eine neue AU brauche?
Lohnt es sich dann überhaupt zum Amt zu gehen zwecks der Ummeldung oder kann ich das mi der AU auch nachträglich machen?

Fragen über Fragen

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!

Gruß
Magnus
2. RE: AU bei H-Kennzeichen?

geschrieben von Opel-GT-73 am 01.08.06 10:47

Stichtag für die AU (ASU) ist der 1.7.1969
Alle PKW und PKW-Kombi bis 2,8 Tonnen zul. Gesamtgewicht, deren Erstzulassung ab diesem Datum erfolgte, müssen zur Abgasuntersuchung. Auch mit H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen.
Mit 07-Kennzeichen muß man nicht zur AU.

Davor - ist der Wagen AU befreit <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/wink.gif border=0 alt=´wink´>

Ohne AU macht dir das Amt keine Umeldung oder Anmeldung. AU ist doch schnell gemacht ?!
3. RE: AU bei H-Kennzeichen?

geschrieben von GT@Remscheid am 01.08.06 12:24

Alles klar!
Danke für den Hinweis!!!
Inner halben Stunde hat er seine AU

Danke nochmals!!!!

Magnus
4. RE: AU bei H-Kennzeichen?

geschrieben von Andreas am 01.08.06 12:30

mahlzeit

wie schon tausendmal wiederholt:
das h - kennzeichen ist nur eine steuerermäßigte zulassung mit logischerweise allen rechten und pflichten (und einigen mehr), ein 07er ist keine zulassung .... alles klar ?
5. RE: AU bei H-Kennzeichen?

geschrieben von carsten am 01.08.06 16:02



Hallo Leute,

hier hatte in einem anderen Beitrag jemand geschrieben, daß sein 1971 zugelassener GT nachträglich von der AU befreit wurde. Opel hätte dazu eine Bescheinigung geschickt.
Leider waren die Umstände nicht näher erklärt worden.
Wie kommt es dazu? Handelt es sich um ein Fahrzeug, das vor dem 01.07.1969 gebaut wurde und solange in einer Ausstellung stand? Aber normalerweise ist das Baujahr doch egal. Ausschlaggebend für die AU-Befreiung ist doch der Tag der Erstzulassung, oder?

Gruß Carsten
6. RE: AU bei H-Kennzeichen?

geschrieben von Opel-GT-73 am 01.08.06 16:18

Es gibt gerade noch in der Opel-Szene die irrige Auffasung, dass die Opel-Modelle, die nach dem 1.7.69 mit einer Ausnahmegenehmigung von der Abgasverordnung noch bis Mitte 71 in den Verkehrgekommen sind, nun auch nicht zur AU müssen.
Auch wenn die Opel AG hier mal anderslautende Mitteilungen rausgegeben hat - die übrigens vom KBA inzwischen wiederlegt wurden.

Auch die Zulassungstelle macht hin und wieder mal einen Fehler ... Heute nicht mehr so oft wie früher.

Zusammenfassung:
Benziner mit Erstzulassung nach dem 1.7.1969 müssen jährlich zur Abgasuntersuchung, solange sie zugelassen sind.
7. RE: AU bei H-Kennzeichen?

geschrieben von Lück am 01.08.06 17:04

Zitat


Zusammenfassung:
Benziner mit Erstzulassung nach dem 1.7.1969 müssen jährlich zur Abgasuntersuchung, solange sie zugelassen sind.


Änderung seit 01.04.2006: AU - Pflicht auch für Fahrzeuge ohne Kat alle 2 Jahre.

Gruss vom Lück


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